Schornsteinfegermeister Gebäudeenergieberater (HWK) BAFA-zugelassen KfW-berechtigt dena EEE-Experte Seit 2016
BAFA Förderprogramme

BAFA-Förderung — alle Programme. Korrekt beantragt. Vollständig ausgeschöpft.

Von der Energieberatungsförderung über BEG-Einzelmaßnahmen bis zu Querschnittstechnologien — die BAFA fördert Beratung und Umsetzung für Wohn- und Nichtwohngebäude. Wer die Regeln kennt und den richtigen Zeitpunkt nicht verpasst, sichert sich die maximale Förderung.

BAFA-zugelassen EBW & EBN
dena Expertenliste EB673179
10+ Jahre Erfahrung

Was Eigentümer und Unternehmen vor dem Antrag wissen müssen

Vier Punkte, die über Erfolg oder Ablehnung eines BAFA-Antrags entscheiden — unabhängig vom Programm.

Antrag zwingend vor Beratungs- oder Maßnahmenbeginn

Für EBW, EBN und BEG-Einzelmaßnahmen gilt: Der Förderantrag muss gestellt und genehmigt sein, bevor die Beratung beginnt oder Handwerkerverträge ohne aufschiebende Bedingung unterzeichnet werden. Rückwirkende Anträge werden grundsätzlich abgelehnt — ohne Ausnahme.

Heizungsförderung WG: Seit 2024 ausschließlich KfW 458 — nicht mehr BAFA

Die Bundesförderung für Heizungstausch in Wohngebäuden ist seit dem 1. Januar 2024 vollständig zur KfW übergegangen. Zuständig ist ausschließlich KfW-Programm 458. Anträge bei der BAFA für Heizungsförderung in Wohngebäuden werden abgelehnt.

EBW und EBN: Nur mit BAFA-zugelassenem Energieberater

Die Energieberatungsförderung EBW und EBN setzt zwingend einen BAFA-zugelassenen Energieberater voraus. Jörg Wagner Energieberatung ist für beide Programm-Typen zugelassen und koordiniert den Antrag vor dem ersten Beratungstermin.

BAFA und KfW können kombiniert werden

Für dasselbe Gebäude lassen sich BAFA-Programme (EBW/EBN, BEG EM) und KfW-Programme (KfW 458, KfW 261) kombinieren — sofern keine Maßnahme doppelt gefördert wird. Die richtige Kombination und Antragsreihenfolge entscheidet über die Gesamtförderhöhe.

Alle BAFA-Förderprogramme im Überblick

Von der Beratungsförderung bis zur Umsetzung — für jedes Vorhaben gibt es das passende Programm. Jörg Wagner Energieberatung plant die optimale Kombination für Ihr Gebäude.

BAFA

Energieberatung Wohngebäude (EBW)

50% der Beratungskosten gefördert
Max. 650 € (EFH/ZFH) · 850 € (MFH ab 3 WE)
Ergebnis: individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
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BAFA

Energieberatung Nichtwohngebäude (EBN)

Bis 80% der Beratungskosten gefördert
Max. 4.800 € (bis 800 m²) · 7.900 € (ab 800 m²)
Gewerbe, Kommunen, Vereine, Körperschaften
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BAFA

BEG Einzelmaßnahmen Wohngebäude

Grundförderung: 15% für Gebäudehülle & Anlagentechnik
Boni: iSFP +5% · Effizienz +5% · Einkommen +30%
Maximum: 70% der förderfähigen Kosten
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BAFA

BEG Einzelmaßnahmen Nichtwohngebäude

Grundförderung: 15% (Gebäudehülle, Heizung, Lüftung)
NWG-exklusiv: Kältetechnik, Beleuchtung, MSR-Technik
Fachplanung & Baubegleitung: +15% förderfähig
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BAFA

Querschnittstechnologien

Motoren, Pumpen, Druckluft, Lüftung, Wärmerückgewinnung
Für Industrie, Gewerbe und Unternehmen
Grundlage: Energieaudit DIN EN 16247 oder EBN
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BEG Einzelmaßnahmen — Förderboni und Extras

Die Grundförderung von 15% ist nur der Anfang. Mit den richtigen Boni lässt sich die tatsächliche Förderquote deutlich steigern.

+5%

iSFP-Bonus — wenn die Maßnahme aus dem Sanierungsfahrplan stammt

Wer Maßnahmen aus einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) umsetzt, erhält +5% auf die Förderung. Entscheidender ist der Effekt auf den Investitionsdeckel: Statt 30.000 € sind bis zu 60.000 € förderfähige Kosten je Wohneinheit und Jahr möglich.

Investitionsdeckel: 30.000 € → 60.000 € je WE/Jahr
+5%

Effizienz-Bonus — für besonders effiziente Wärmepumpen

Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen, oder solche mit natürlichem Kältemittel erhalten einen Effizienz-Bonus von +5%. Dieser Bonus gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude gleichermaßen.

Gilt für WG und NWG
+30%

Einkommens-Bonus — für selbstnutzende Eigentümer mit geringerem Einkommen

Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von unter 40.000 € erhalten einen Einkommens-Bonus von +30%. Dieser Bonus gilt ausschließlich für Wohngebäude — bei Nichtwohngebäuden entfällt er.

Nur WG · zvE unter 40.000 € · selbstnutzend
+15%

Fachplanung & Baubegleitung — Beratungskosten mitfördern lassen

Kosten für Fachplanung und Baubegleitung durch einen qualifizierten Energieberater sind mit 15% der förderfähigen Maßnahmenkosten förderfähig — für Wohn- und Nichtwohngebäude. Das reduziert die Netto-Beratungskosten erheblich.

Gilt für WG und NWG

Häufige Fragen zur BAFA-Förderung

Muss der BAFA-Antrag vor Beratungs- oder Maßnahmenbeginn gestellt werden?
Ja, zwingend — und ohne Ausnahme. Für EBW, EBN und BEG-Einzelmaßnahmen gilt: Der Förderantrag muss gestellt und genehmigt sein, bevor die Beratung beginnt oder ein verbindlicher Handwerkervertrag ohne aufschiebende Bedingung unterzeichnet wird. Als Vorhabenbeginn gilt bereits die Vertragsunterzeichnung, nicht erst der Baubeginn. Rückwirkende Anträge werden von der BAFA grundsätzlich abgelehnt. Jörg Wagner Energieberatung koordiniert alle Anträge vor dem ersten Schritt.
Ist die Heizungsförderung für Wohngebäude noch über die BAFA beantragbar?
Nein. Seit dem 1. Januar 2024 ist die Heizungsförderung für Wohngebäude vollständig zur KfW übergegangen. Zuständig ist ausschließlich das KfW-Programm 458. Die BAFA hat für diesen Bereich keine Zuständigkeit mehr — Anträge dort werden abgelehnt. Für Heizungsförderung in Nichtwohngebäuden ist weiterhin KfW 522 zuständig.
Wie hoch ist die BAFA-Förderung für die Energieberatung Wohngebäude (EBW)?
Die BAFA übernimmt 50% der förderfähigen Beratungskosten. Der maximale Förderbetrag beträgt 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 850 Euro für Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten. Das Ergebnis der EBW-Beratung ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), der zusätzlich für BEG-Einzelmaßnahmen förderfähig ist.
Wie hoch ist die BAFA-Förderung für die Energieberatung Nichtwohngebäude (EBN)?
Die EBN-Förderung beträgt bis zu 80% der förderfähigen Beratungskosten. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 4.800 Euro für Gebäude bis 800 m² Nutzfläche und bei 7.900 Euro für Gebäude ab 800 m². Antragsberechtigt sind Unternehmen, Kommunen, Vereine und Körperschaften. Der Antrag muss zwingend vor Beratungsbeginn über energie.bafa.de gestellt werden.
Was ist der iSFP-Bonus und wie wirkt er sich aus?
Wer Maßnahmen aus einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) umsetzt, erhält auf alle BEG-Einzelmaßnahmen einen Bonus von +5%. Noch entscheidender ist der Effekt auf den Investitionsdeckel: Statt der üblichen 30.000 Euro förderfähiger Kosten pro Wohneinheit und Jahr sind mit iSFP-Bonus bis zu 60.000 Euro möglich. Bei einer Investition von 50.000 Euro bedeutet das allein durch den verdoppelten Deckel rund 2.500 Euro mehr Förderung.
Welche Boni gibt es bei BEG Einzelmaßnahmen Wohngebäude und wie hoch ist die maximale Förderquote?
Zur Grundförderung von 15% können folgende Boni hinzukommen: iSFP-Bonus +5% (Maßnahme aus Sanierungsfahrplan), Effizienz-Bonus +5% (Wärmepumpe mit Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle oder mit natürlichem Kältemittel), Einkommens-Bonus +30% (zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 Euro — nur selbstnutzende Eigentümer). Die maximale Förderquote bei BEG Einzelmaßnahmen Wohngebäude beträgt 70%.
Was ist der Unterschied zwischen BEG EM Wohngebäude und BEG EM Nichtwohngebäude?
Beide Programme fördern Gebäudehülle, Heizungsoptimierung und Lüftungsanlagen mit 15% Grundförderung. BEG EM NWG bietet zusätzlich Förderung für Kältetechnik zur Raumkühlung, energieeffiziente Beleuchtungssysteme und MSR-Technik (Gebäudeautomatisierungsgrad Klasse B nach DIN V 18599-11). Ein wesentlicher Unterschied: Den Einkommens-Bonus von +30% gibt es nur bei BEG EM WG — bei Nichtwohngebäuden entfällt er.
Was sind BAFA Querschnittstechnologien und wer kann sie beantragen?
Die BAFA fördert energieeffiziente Maschinen und Anlagen in Industrie und Gewerbe: Elektromotoren, drehzahlgeregelte Pumpen, Druckluftsysteme, Lüftungsanlagen und Wärmerückgewinnung. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Körperschaften und Vereine. Voraussetzung ist in der Regel ein Energieaudit nach DIN EN 16247 oder eine abgeschlossene BAFA-Energieberatung Nichtwohngebäude (EBN).
Ist Fachplanung und Baubegleitung über die BAFA förderfähig?
Ja. Kosten für Fachplanung und Baubegleitung durch einen qualifizierten Energieberater sind im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen mit 15% der förderfähigen Maßnahmenkosten förderfähig — für Wohn- und Nichtwohngebäude gleichermaßen. Wichtig: Fördermittelberatung selbst ist ausdrücklich nicht als Fachplanung förderfähig; gefördert wird nur die technische Fachplanung und Baubegleitung.
Können EBW-Beratungsförderung und BEG Einzelmaßnahmen für dasselbe Gebäude kombiniert werden?
Ja. Die EBW-Förderung bezieht sich auf die Beratungskosten, BEG EM auf die Umsetzung von Maßnahmen. Beide Programme können nacheinander für dasselbe Gebäude genutzt werden — zuerst EBW-Beratung mit vorab gestelltem Antrag, danach BEG EM für die einzelnen Umsetzungsmaßnahmen. Die EBW-Beratung und der entstehende iSFP liefern dabei die fachliche Grundlage für die nachfolgenden BEG-Anträge.
Was passiert, wenn eine Maßnahme vor dem BAFA-Antrag begonnen wird?
Die Förderung entfällt vollständig und unwiderruflich. Als Vorhabenbeginn gilt bereits das Unterzeichnen eines verbindlichen Handwerkervertrags ohne aufschiebende Bedingung — nicht erst der tatsächliche Baubeginn auf der Baustelle. Nur Verträge mit aufschiebender Bedingung (z.B. „vorbehaltlich Förderzusage der BAFA“) gelten nicht als Vorhabenbeginn. Jörg Wagner Energieberatung koordiniert die Antragstellung immer vor dem ersten Handwerkertermin.
Kann der Steuerbonus nach § 35c EStG mit BAFA-Förderung kombiniert werden?
Nein — nicht für dieselbe Maßnahme. Der Steuerbonus nach § 35c EStG und die Förderung über BAFA oder KfW schließen sich für identische Maßnahmen gegenseitig aus. Es ist nur eines von beiden möglich. Für Fragen zur optimalen steuerlichen Gestaltung empfehlen wir, einen Steuerberater hinzuzuziehen — die steuerrechtliche Beratung liegt außerhalb des Tätigkeitsbereichs von Jörg Wagner Energieberatung.

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Eine kurze Beschreibung Ihres Gebäudes und Vorhabens reicht — das Team von Jörg Wagner Energieberatung prüft, welche Programme passen, wie hoch die Förderung ausfallen kann und was der richtige nächste Schritt ist. Kostenlos und unverbindlich.

Kostenlos & unverbindlich — Mo.–Do. 09:00–16:00 Uhr · Fr. 09:00–12:00 Uhr