Von der Energieberatungsförderung über BEG-Einzelmaßnahmen bis zu Querschnittstechnologien — die BAFA fördert Beratung und Umsetzung für Wohn- und Nichtwohngebäude. Wer die Regeln kennt und den richtigen Zeitpunkt nicht verpasst, sichert sich die maximale Förderung.
Vier Punkte, die über Erfolg oder Ablehnung eines BAFA-Antrags entscheiden — unabhängig vom Programm.
Für EBW, EBN und BEG-Einzelmaßnahmen gilt: Der Förderantrag muss gestellt und genehmigt sein, bevor die Beratung beginnt oder Handwerkerverträge ohne aufschiebende Bedingung unterzeichnet werden. Rückwirkende Anträge werden grundsätzlich abgelehnt — ohne Ausnahme.
Die Bundesförderung für Heizungstausch in Wohngebäuden ist seit dem 1. Januar 2024 vollständig zur KfW übergegangen. Zuständig ist ausschließlich KfW-Programm 458. Anträge bei der BAFA für Heizungsförderung in Wohngebäuden werden abgelehnt.
Die Energieberatungsförderung EBW und EBN setzt zwingend einen BAFA-zugelassenen Energieberater voraus. Jörg Wagner Energieberatung ist für beide Programm-Typen zugelassen und koordiniert den Antrag vor dem ersten Beratungstermin.
Für dasselbe Gebäude lassen sich BAFA-Programme (EBW/EBN, BEG EM) und KfW-Programme (KfW 458, KfW 261) kombinieren — sofern keine Maßnahme doppelt gefördert wird. Die richtige Kombination und Antragsreihenfolge entscheidet über die Gesamtförderhöhe.
Von der Beratungsförderung bis zur Umsetzung — für jedes Vorhaben gibt es das passende Programm. Jörg Wagner Energieberatung plant die optimale Kombination für Ihr Gebäude.
Die Grundförderung von 15% ist nur der Anfang. Mit den richtigen Boni lässt sich die tatsächliche Förderquote deutlich steigern.
Wer Maßnahmen aus einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) umsetzt, erhält +5% auf die Förderung. Entscheidender ist der Effekt auf den Investitionsdeckel: Statt 30.000 € sind bis zu 60.000 € förderfähige Kosten je Wohneinheit und Jahr möglich.
Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen, oder solche mit natürlichem Kältemittel erhalten einen Effizienz-Bonus von +5%. Dieser Bonus gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude gleichermaßen.
Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von unter 40.000 € erhalten einen Einkommens-Bonus von +30%. Dieser Bonus gilt ausschließlich für Wohngebäude — bei Nichtwohngebäuden entfällt er.
Kosten für Fachplanung und Baubegleitung durch einen qualifizierten Energieberater sind mit 15% der förderfähigen Maßnahmenkosten förderfähig — für Wohn- und Nichtwohngebäude. Das reduziert die Netto-Beratungskosten erheblich.
Eine kurze Beschreibung Ihres Gebäudes und Vorhabens reicht — das Team von Jörg Wagner Energieberatung prüft, welche Programme passen, wie hoch die Förderung ausfallen kann und was der richtige nächste Schritt ist. Kostenlos und unverbindlich.
Kostenlos & unverbindlich — Mo.–Do. 09:00–16:00 Uhr · Fr. 09:00–12:00 Uhr