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Jörg Wagner Energieberatung

EnergieWissen

Aktuelle Förderprogramme, Sanierungsstrategien und Fachwissen von Jörg Wagner Energieberatung – verständlich erklärt.

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Fachwissen statt Förderdschungel

Förderprogramme ändern sich schnell — Anträge scheitern an Details. Hier finden Sie verständlich aufbereitetes Fachwissen aus 10 Jahren Energieberatungspraxis.

  • BAFA- und KfW-Programme verständlich erklärt
  • Praxisbeispiele aus echten Beratungsprojekten
  • Aktuelle GEG- und Rechtsänderungen im Überblick
Jörg Wagner Energieberatung vor Ort

Themen im Überblick

iSFP & Sanierungsfahrplan

Schritt für Schritt zur energetischen Sanierung — mit maximalem Förderbonus.

Fördermittel & Zuschüsse

BAFA, KfW, BEG — alle Programme erklärt, Antragsfehler vermieden.

Heizung & Wärmepumpe

KfW 458, Heizungstausch, hydraulischer Abgleich — alles zum Thema Wärme.

Energieausweise & GEG

Bedarfs- vs. Verbrauchsausweis, GEG-Pflichten und EPBD 2026 im Überblick.

Nichtwohngebäude & Energieaudit

Gewerbe, Kommunen, Industrie — Förderung und Auditpflicht für Unternehmen.

Praxisfälle & Beispiele

Echte Projekte, echte Einsparungen — was andere Eigentümer bereits umgesetzt haben.

Aktuelle Beiträge

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Häufige Fragen

Was ist ein iSFP und wann lohnt er sich?

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein gefördertes Beratungsdokument mit priorisierten Sanierungsschritten. Mit einem iSFP erhalten Sie auf jede BEG-Einzelmaßnahme zusätzlich 5 % mehr Förderung, der Förderrahmen verdoppelt sich von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr. Die BAFA fördert die Erstellung mit bis zu 650 € (Ein-/Zweifamilienhaus) bzw. 850 € (Mehrfamilienhaus).

Welche Förderungen gelten 2026 für Wohngebäude?

Die wichtigsten Programme: BAFA BEG EM für Einzelmaßnahmen (15 % Grundförderung, mit iSFP-Bonus 20 %, Förderrahmen bis 60.000 € pro Wohneinheit), KfW 458 für den Heizungstausch (30–70 % Zuschuss, max. 21.000 €) und KfW 261 für die Komplettsanierung (Tilgungszuschuss bis 45 %).

Wie funktioniert die Heizungsförderung über die KfW 458?

Grundförderung 30 %, mit Klimageschwindigkeitsbonus (+20 % für selbstnutzende Eigentümer) und Einkommensbonus (+30 % bei zvE unter 40.000 €) sind bis zu 70 % möglich. Wichtigste Regel: Der Antrag muss vor Abschluss des Liefer- und Leistungsvertrags gestellt werden. JWE stellt die erforderliche Bestätigung zum Antrag (BzA) aus.

Was ist der Unterschied zwischen BAFA und KfW?

Die BAFA fördert Energieberatungen (EBW, EBN) und Einzelmaßnahmen (BEG EM) als direkte Zuschüsse. Die KfW fördert seit 2024 den Heizungstausch (KfW 458, Zuschuss) und Komplettsanierungen (KfW 261, Kredit mit Tilgungszuschuss). Für Nichtwohngebäude ist die KfW 522 zuständig.

Was kostet ein Energieaudit nach DIN EN 16247?

Die Kosten richten sich nach Gebäudegröße, Nutzungsart und Komplexität — Pauschalpreise gibt es nicht. Die BAFA fördert die Energieberatung Nichtwohngebäude (EBN) mit bis zu 80 % der Kosten, maximal 4.800 € bis 800 m² bzw. 7.900 € darüber.

Welche Fehler führen zum Verlust von Förderungen?

Der häufigste Fehler: Maßnahmen beginnen oder Verträge unterschreiben, bevor der Förderantrag gestellt wurde. Auch ein fehlender oder fehlerhafter Energieberater-Nachweis (BzA/gBzA) führt zur Ablehnung. Wir prüfen alle Voraussetzungen vorab und übernehmen die Antragsstellung vollständig.

Wann ist ein Energieaudit Pflicht?

Alle vier Jahre für Nicht-KMU — also Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz über 50 Mio. € bzw. einer Bilanzsumme über 43 Mio. €. Seit 2025 gelten erweiterte Schwellenwerte auch für energieintensive Betriebe ab 2,5 GWh/Jahr.

Wie läuft eine Energieberatung ab?

Erstgespräch zum Kennenlernen, dann Vor-Ort-Begehung mit systematischer Gebäudeaufnahme. Darauf folgen Analyse und Beratungsbericht mit konkreten Maßnahmenempfehlungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Die Fördermittelantragstellung übernehmen wir vollständig.

Welche Unterlagen brauche ich für Förderanträge?

In der Regel: Grundrisse und Schnitte des Gebäudes, Baujahr, Informationen zur Heizungsanlage und aktuelle Energieverbrauchsdaten (Gas, Heizöl, Strom). Bereits vorhandene Energieausweise oder Gutachten sind hilfreich. Im Erstgespräch klären wir genau, was für Ihr Vorhaben benötigt wird.

Was bedeutet „aufschiebende Bedingung“ bei der KfW?

Bei der KfW 458 darf der Liefer- und Leistungsvertrag mit dem Handwerker unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen werden, dass er erst nach erteilter KfW-Förderzusage in Kraft tritt. So kann die Planung vorangetrieben werden, ohne die Förderung zu gefährden. Der Vertrag muss diese Klausel ausdrücklich enthalten.

Wie lange dauert ein iSFP?

Von der Erstbegehung bis zur Übergabe vergehen in der Regel 4 bis 8 Wochen. Die Bearbeitungszeit der BAFA für die Förderzusage kommt hinzu. Wir empfehlen, frühzeitig zu starten, damit Ihre Sanierungsmaßnahmen nicht unnötig warten müssen.

Wie viel Förderung kann ich maximal erhalten?

Das hängt vom Programm ab: Heizungstausch KfW 458 bis zu 21.000 € Zuschuss. BAFA BEG EM mit iSFP bis zu 12.000 € pro Maßnahmenpaket (60.000 € Rahmen x 20 %). Bei Mehrfamilienhäusern summiert sich dies je Wohneinheit — bei 10 Einheiten wären das bis zu 120.000 € Förderrahmen.