Schornsteinfegermeister Gebäudeenergieberater (HWK) BAFA-zugelassen KfW-berechtigt dena EEE-Experte Seit 2016
Energieaudit · DIN EN 16247 · EDL-G

Energieaudit DIN EN 16247 —
Pflichterfüllung mit echtem Mehrwert

Systematische Energieanalyse für Unternehmen nach EDL-G — persönlich, vollständig und mit über 10 Jahren Erfahrung.

Kostenlose Ersteinschätzung · Antwort innerhalb von 24h

Betrifft Ihr Unternehmen?

Wer ist zum Energieaudit verpflichtet?

Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet bestimmte Unternehmen, alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchzuführen. Seit 2025 gelten erweiterte Schwellenwerte.

Nicht-KMU (klassisch)

Audit alle 4 Jahre Pflicht

  • Mehr als 250 Mitarbeiter
  • Jahresumsatz über 50 Mio. €
  • Bilanzsumme über 43 Mio. €

NEU ab 2025

Erweiterte Energieschwelle

  • Energieverbrauch 2,5–7,5 GWh/Jahr → Audit alle 4 Jahre
  • Über 7,5 GWh/Jahr → ISO 50001 Managementsystem
  • BAFA-Meldung: spätestens 2 Monate nach Abschluss
Hinweis: Bei Versäumnis des Audit-Zyklus sind Bußgelder möglich. Sprechen Sie uns frühzeitig an — wir prüfen gemeinsam Ihren Termin und Handlungsbedarf.

Leistungsumfang

Was umfasst das Energieaudit?

Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 analysiert systematisch alle energierelevanten Bereiche Ihres Unternehmens — und zeigt konkrete Einsparpotenziale auf.

Gebäude & Hülle

Heizung, Kühlung, Beleuchtung, Dämmung, Lüftung

Produktionsprozesse

Maschinen, Druckluft, Pumpen, Motoren, Wärme

Transport & Fuhrpark

Fahrzeugflotte, Logistik, Dienstreisen

Energieversorgung

Strom, Gas, Wärme, erneuerbare Quellen

Unser Vorgehen

Ablauf des Energieaudits

1

Vorgespräch & Daten

Erstgespräch, Datenerhebung, Energierechnungen, Verbrauchshistorie der letzten 3 Jahre

2

Vor-Ort-Analyse

Begehung aller energierelevanten Bereiche, Messungen, Interviews mit Verantwortlichen

3

Auswertung & Bericht

Detaillierter Auditbericht mit priorisierten Maßnahmen und konkreten Einsparpotenzialenn

4

BAFA-Meldung

Wir übernehmen die Online-Energieauditerklärung beim BAFA — fristgerecht innerhalb von 2 Monaten

Ihr Vorteil

Warum Jörg Wagner Energieberatung?

Als eingetragener Experte auf der dena-Energieeffizienz-Expertenliste mit DIN EN 16247-5 Qualifikation begleite ich Unternehmen vollständig — von der ersten Bestandsaufnahme bis zur BAFA-Meldung.

DIN EN 16247-5 Qualifikation

Zertifizierter Energieauditor nach aktuellem Standard — anerkannt beim BAFA

Alles aus einer Hand

Audit, Bericht, BAFA-Meldung und optional gBzA für KfW 522 Heizungsförderung

Persönlich vor Ort

Kein Callcenter — Jörg Wagner begleitet Sie persönlich durch den gesamten Prozess

Häufige Fragen

FAQ Energieaudit

Wie oft muss das Energieaudit durchgeführt werden?+
Das Energieaudit nach DIN EN 16247 muss alle vier Jahre wiederholt werden. Wir helfen Ihnen, den nächsten Termin rechtzeitig zu planen und vorzubereiten.
Gilt die Pflicht auch für kleinere Unternehmen?+
KMU (kleine und mittlere Unternehmen) sind grundsätzlich von der Auditpflicht befreit. Seit 2025 gilt jedoch: Unternehmen mit einem Energieverbrauch ab 2,5 GWh/Jahr müssen unabhängig von der Unternehmensgröße ein Audit durchführen.
Was kostet ein Energieaudit nach DIN EN 16247?+
Die Kosten hängen von der Größe und Komplexität Ihres Unternehmens ab. Wir erstellen Ihnen nach einem kostenlosen Erstgespräch ein transparentes Angebot. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Einschätzung.
Gibt es eine Förderung für das Energieaudit?+
Über die BAFA-Förderung EBN (Energieberatung Nichtwohngebäude) können bis zu 50 % der Beratungskosten gefördert werden. Maximal 4.000 € für Gebäude über 500 m² Nutzfläche. Wichtig: Der Antrag muss vor Beauftragung gestellt werden.
Was passiert nach dem Energieaudit?+
Sie erhalten einen detaillierten Auditbericht mit priorisierten Maßnahmenempfehlungen und Einsparpotenzialenn. Wir übernehmen die Meldung beim BAFA. Optional begleiten wir Sie bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen und der Förderantragstellung.
Kann JWE gleichzeitig KfW 522 Förderung beantragen?+
Ja — das ist ein besonderer Vorteil bei JWE. Durch unsere NWG-Katalog-Eintragung können wir als eingetragener Energieberater gleichzeitig die Bestätigung zum Antrag (gBzA) für KfW 522 ausstellen. So verbinden Sie Pflichtaudit und Heizungsförderung in einem Schritt.

Kostenlose Ersteinschätzung

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Das Team von Jörg Wagner Energieberatung meldet sich innerhalb von 24 Stunden — kostenlos und unverbindlich.

Mo.–Do. 09:00–16:00 Uhr · Fr. 09:00–12:00 Uhr