Schornsteinfegermeister Gebäudeenergieberater (HWK) BAFA-zugelassen KfW-berechtigt dena EEE-Experte Seit 2016

Energieausweis für Wohn- und Gewerbeobjekte

Vier Varianten, klare Regeln — ich zeige Ihnen, welcher Ausweis für Ihre Immobilie gilt, und erstelle ihn persönlich vor Ort.

Wann ist ein Energieausweis vorgeschrieben?

Der Energieausweis ist kein optionales Dokument — in diesen Situationen ist er nach GEG gesetzlich vorgeschrieben.

Beim Hausverkauf
Der Ausweis muss dem Käufer spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden. Nach dem Kauf ist er zu übergeben.
Bei der Neuvermietung
Vermieter müssen den Ausweis bei der Besichtigung vorzeigen und beim Mietvertragsabschluss aushändigen. Kein Ausweis — Bußgeld bis 15.000 €.
Beim Neubau
Für jeden Neubau ist der Bedarfsausweis Pflicht — ohne Ausnahme. Er wird auf Basis der Baupläne und Anlagentechnik erstellt, bevor das Gebäude bezogen wird.
Nach größeren Sanierungen
Wer mehr als 25 % der Gebäudehülle saniert, muss einen neuen Ausweis ausstellen lassen — auch wenn der alte noch nicht abgelaufen ist.
Achtung Bußgeld: Wer beim Verkauf oder bei der Vermietung keinen gültigen Energieausweis vorlegen kann, riskiert nach GEG ein Bußgeld von bis zu 15.000 €.

Welchen Energieausweis brauche ich?

Drei kurze Fragen — ich zeige Ihnen, welcher Ausweis gesetzlich vorgeschrieben oder empfohlen ist.

Schritt 1 von 3
Handelt es sich um einen Neubau?
Bei Neubauten schreibt das GEG ausschließlich den Bedarfsausweis vor.

Die vier Energieausweis-Varianten erklärt

Was steckt hinter den vier Varianten — und wo liegt der entscheidende Unterschied?

WOHNGEBÄUDE
Verbrauchsausweis
Basiert auf den Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Wer sparsam heizt, bekommt damit einen besseren Ausweis als das Gebäude es baulich verdient — und umgekehrt. Das Ergebnis spiegelt das Nutzerverhalten, nicht die Gebäudequalität.
Erlaubt bei: Bauantrag ab dem 1.11.1977 oder mehr als 4 Wohneinheiten
WOHNGEBÄUDE
EMPFOHLEN
Bedarfsausweis
Rechnerische Ermittlung des Energiebedarfs auf Basis von Bauteilen, Dämmung und Heizungsanlage — unabhängig davon, wer im Haus wohnt und wie geheizt wird. Objektiv, vergleichbar und die richtige Grundlage für eine Sanierungsplanung.
Pflicht bei: Altbau mit max. 4 WE und Bauantrag vor dem 1.11.1977
NICHTWOHNGEBÄUDE
Verbrauchsausweis
Grundlage sind die Zählerstände oder Energierechnungen der letzten drei Jahre. Für Gewerbeimmobilien besteht rechtlich freie Wahl — aber wie beim Wohngebäude gilt: Der Ausweis misst den Betrieb, nicht das Gebäude. Für Förderanträge reicht er nicht aus.
Rechtlich zulässig für alle Nichtwohngebäude im Bestand
NICHTWOHNGEBÄUDE
FÜR FÖRDERANTRÄGE
Bedarfsausweis
Vollständige Gebäudeanalyse nach DIN V 18599 — einer 13-teiligen Fachnorm, die alle Energieströme im Gebäude erfasst. Aufwendig, aber mit dem höchsten Informationsgehalt. Voraussetzung für KfW 522 und andere Förderprogramme im Gewerbebereich.
Voraussetzung für: KfW 522, größere Sanierungen, Förderanträge NWG
Wichtige Änderung ab 2026 — EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)
  • Neue Effizienzskala A bis G ersetzt die bisherigen Klassen A+ bis H — Klasse A ist ausschließlich Nullemissionsgebäuden vorbehalten
  • Erweiterte Ausweispflicht — künftig auch bei Mietvertragsverlängerung und nach größeren Sanierungen erforderlich
  • Bestehende Ausweise bleiben gültig — bereits ausgestellte Energieausweise behalten ihre 10-jährige Gültigkeit

Warum ich persönlich vor Ort komme

Ein Energieausweis ist nur so gut wie die Grundlage, auf der er erstellt wird. Online-Anbieter schätzen — ich messe und begehe.

Ich komme zu Ihnen
Kein Formular, keine Schreibtischarbeit. Ich fahre raus, begehe das Gebäude und schaue mir an, was wirklich vorhanden ist. Nur so entsteht ein Ausweis, auf den man sich verlassen kann.
Baupläne als Grundlage
Ein Architektenhaus mit Erkern, Türmchen und vielen Winkeln ist nicht dasselbe wie ein Standardbau aus den 80ern. Ich brauche Ihre Baupläne, um den Aufwand ehrlich einzuschätzen — und einen Ausweis zu erstellen, der die Realität widerspiegelt.
GEG § 88 zugelassen
Ausstellungsberechtigung für Wohn- und Nichtwohngebäude nach GEG § 88. Eingetragen in der dena Energieeffizienz-Expertenliste. Der Ausweis ist rechtssicher — für Verkauf, Vermietung und Förderanträge.

Häufige Fragen zum Energieausweis

Wie lange ist ein Energieausweis gültig? +
10 Jahre — egal ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis. Nach Ablauf oder nach einer umfangreichen Sanierung (mehr als 25 % der Gebäudehülle) wird ein neuer Ausweis fällig.
Was kostet ein Energieausweis bei Ihnen? +
Ich nenne keine Pauschalpreise, weil jedes Gebäude anders ist. Ein schlichter Bungalow aus den 90ern erfordert einen anderen Aufwand als ein Gründerzeithaus mit Türmchen, Erkern und drei verschiedenen Heizungssystemen. Für eine ehrliche Kostenschätzung benötige ich Ihre Baupläne. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis? +
Der Verbrauchsausweis zeigt, was die Bewohner tatsächlich verbraucht haben — das hängt aber stark davon ab, ob jemand viel oder wenig heizt. Der Bedarfsausweis berechnet dagegen, was das Gebäude bei normalem Betrieb rechnerisch braucht — unabhängig vom Nutzerverhalten. Ein schlecht gedämmtes Haus mit sparsamen Bewohnern sieht beim Verbrauchsausweis besser aus, als es baulich ist. Für Verkauf und Sanierungsplanung ist der Bedarfsausweis deshalb die belastbarere Grundlage.
Kann ich beim Hausverkauf einen Online-Energieausweis verwenden? +
Rechtlich ja, wenn er von einer nach GEG § 88 zugelassenen Person ausgestellt wurde. Aber ein Ausweis ohne Vor-Ort-Begehung ist immer ein Schätzwert. Kaufinteressenten und ihre Banken fragen zunehmend genauer nach. Ein fundierter Bedarfsausweis gibt Ihnen bei Verkaufsverhandlungen eine deutlich stärkere Position.
Brauche ich als Vermieter einen Energieausweis? +
Ja — bei jeder Neuvermietung muss der Ausweis spätestens bei der Besichtigung vorliegen. Ab 2026 wird die Pflicht voraussichtlich auf Mietvertragsverlängerungen ausgeweitet. Wer keinen gültigen Ausweis vorlegen kann, riskiert ein Bußgeld.
Gilt das auch für Gewerbeimmobilien und Bürogebäude? +
Ja. Auch Gewerbegebäude, Büros, Praxen und Hallen brauchen beim Verkauf oder bei der Vermietung einen Energieausweis. Wer Förderanträge stellen möchte — zum Beispiel für KfW 522 — braucht den Bedarfsausweis nach DIN V 18599. Als einer der wenigen Energieberater in der Region mit NWG-Katalog-Eintragung kann ich diesen ausstellen.

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