Gebäudeenergieberater (HWK) Schornsteinfegermeister BAFA-zugelassen KfW-berechtigt dena EEE-Experte Seit 2016

Ab Herbst 2026 führt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) über die Energieeffizienz-Expertenliste eine neue, freiwillige Kategorie ein: „Fachkräfte Heizung“. Damit können sich Handwerksbetriebe – etwa Installateure, Heizungs- und Kälteanlagenbauer oder Schornsteinfeger – offiziell als qualitätsgesichert für den Einbau und die Optimierung geförderter Heizungsanlagen listen lassen. Voraussetzung sind eine passende Berufsqualifikation, eine standardisierte Fortbildung von 58 Unterrichtseinheiten sowie eine bestandene Prüfung. Wichtig für Hausbesitzer: Eine Fachkraft Heizung ersetzt keine Energieberatung – diese bleibt weiterhin Aufgabe der Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten.

Was ist eine „Fachkraft Heizung“?

Seit 2021 fördert der Bund über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die energetische Sanierung von Gebäuden. Bei den meisten Förderprogrammen ist die Begleitung durch einen Energieeffizienz-Experten Pflicht. Eine Ausnahme gilt seit Einführung der BEG für Einzelmaßnahmen (BEG EM) beim Heizungstausch und bei der Heizungsoptimierung: Hier dürfen auch Fachunternehmer die Förderbegleitung übernehmen, sofern sie Anlagen von der BAFA-Liste förderfähiger Produkte einsetzen.

Die neue Kategorie „Fachkräfte Heizung“ schafft für genau diese Fachunternehmer erstmals ein einheitliches Qualitätssiegel innerhalb der Energieeffizienz-Expertenliste. Ziel ist laut BMWE und der Deutschen Energie-Agentur (dena) mehr Qualität beim Einbau und der Optimierung geförderter Heizungsanlagen sowie mehr Orientierung für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Wie wird man Fachkraft Heizung?

Eintragen lassen können sich Fachleute, die auf Grundlage der Handwerksordnung berechtigt sind, Heizungen einzubauen oder zu optimieren – unter anderem Ofen- und Luftheizungsbauer, Installateure, Heizungs- und Kälteanlagenbauer, Elektrotechniker, Fernwärmemeister bzw. -monteure sowie Schornsteinfeger. Nachgewiesen wird das in der Regel über die persönliche Eintragung in die Handwerksrolle als Betriebsleiter für das jeweilige zulassungspflichtige Handwerk.

Für Neueinsteiger kommt eine standardisierte Fortbildung mit 58 Unterrichtseinheiten in fünf Modulen hinzu: bauphysikalische und baustoffliche Grundlagen, Wärme aus erneuerbaren Energien, GEG- und BEG-Anforderungen sowie Grundlagen der Sanierungsberatung – abgeschlossen mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung (Quelle: Energieeffizienz-Expertenliste, Infoletter vom 16.09.2026). Die Listung gilt für drei Jahre und wird durch kontinuierliche Fortbildung sowie praktische Nachweise verlängert.

Warum das jetzt relevant ist

Die reine Möglichkeit, Heizungsförderung ohne Energieberater zu beantragen, ist nicht neu. Neu ist, dass sie ab Herbst 2026 erstmals mit einem geprüften Qualitätsnachweis verbunden wird. Für Hausbesitzer heißt das: Wer eine Heizung austauschen oder optimieren lässt, kann künftig gezielt nach Betrieben mit dieser Zusatzqualifikation suchen. Die konkrete, öffentlich einsehbare Suchfunktion für Fachkräfte Heizung soll zu einem späteren Zeitpunkt online gehen; die Eintragung selbst ist erst nach Veröffentlichung des zugehörigen Regelhefts möglich, die für Mitte Oktober 2026 angekündigt ist.

Was eine Fachkraft Heizung nicht ersetzt

Auch mit Listung als Fachkraft Heizung bleibt die Rolle klar begrenzt: Sie berechtigt ausschließlich zur Umsetzung und fördertechnischen Begleitung von Heizungsmaßnahmen im Rahmen der BEG EM. Sobald es um die ganzheitliche Betrachtung eines Gebäudes geht – also das Zusammenspiel von Heizung, Gebäudehülle und weiterer Anlagentechnik, wie es etwa ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) leistet – bleibt das die Aufgabe der Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten. Genau das sehen die Träger der Initiative auch so vor: Bei erkennbarem weiterem Sanierungsbedarf sollen Fachkräfte Heizung an Energieeffizienz-Experten verweisen.

Als Schornsteinfegermeister und eingetragener Energieeffizienz-Experte kennt Jörg Wagner beide Seiten dieser Schnittstelle – das handwerkliche Fachwissen rund um die Heizungsanlage ebenso wie die ganzheitliche energetische Beratung des gesamten Gebäudes.

FAQ

Was ist eine „Fachkraft Heizung“?
Eine Fachkraft Heizung ist ein Handwerksbetrieb bzw. eine fachlich qualifizierte Person, die sich freiwillig über die Energieeffizienz-Expertenliste als qualitätsgesichert für Einbau und Optimierung geförderter Heizungsanlagen listen lässt. Grundlage sind eine passende Berufsqualifikation, eine Fortbildung sowie eine bestandene Prüfung.

Wer kann sich als Fachkraft Heizung eintragen lassen?
Infrage kommen Berufsgruppen, die laut Handwerksordnung berechtigt sind, Heizungen einzubauen oder zu optimieren – etwa Installateure, Heizungs- und Kälteanlagenbauer, Elektrotechniker, Fernwärmemeister bzw. -monteure und Schornsteinfeger. Erforderlich ist zusätzlich eine Eintragung in die Handwerksrolle als Betriebsleiter für das entsprechende Handwerk.

Ersetzt eine Fachkraft Heizung die Energieberatung?
Nein. Fachkräfte Heizung bieten ausdrücklich keine Energieberatung an. Sie begleiten Heizungsmaßnahmen im Rahmen der BEG EM; für die ganzheitliche energetische Betrachtung eines Gebäudes, etwa über einen individuellen Sanierungsfahrplan, bleiben Energieeffizienz-Experten zuständig.

Ab wann ist die Eintragung als Fachkraft Heizung möglich?
Die freiwillige Listung startet im Herbst 2026. Die eigentliche Eintragung ist erst nach Veröffentlichung des Regelhefts möglich, das für Mitte Oktober 2026 angekündigt ist. Eine eigene Suchfunktion für Fachkräfte Heizung folgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Wie lange gilt die Listung, und wie wird sie verlängert?
Die Eintragung gilt für drei Jahre. Zur Verlängerung sind eine kürzere Fortbildung sowie praktische Nachweise umgesetzter Heizungsmaßnahmen aus den zurückliegenden Jahren vorgesehen.

Was bedeutet die neue Kategorie für mich als Hausbesitzer?
Sie bekommen bei der Beauftragung einer Heizungsmaßnahme künftig ein zusätzliches Qualitätssignal, an dem Sie einen fachlich geprüften Betrieb erkennen können. Für die Frage, ob und wie sich eine Heizungsmaßnahme sinnvoll in eine Gesamtsanierung einfügt, bleibt der Weg über einen individuellen Sanierungsfahrplan und eine Energieeffizienz-Expertin bzw. einen -Experten der richtige Ansprechpartner.

Stand: 16.09.2026, auf Basis des Infoletters der Energieeffizienz-Expertenliste sowie der Landingpage energie-effizienz-experten.de/fachkraefte-heizung. Details können sich mit Veröffentlichung des Regelhefts (Mitte Oktober 2026) noch konkretisieren.

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