Schornsteinfegermeister Gebäudeenergieberater (HWK) BAFA-zugelassen KfW-berechtigt dena EEE-Experte Seit 2016
Häufige Fragen

Alle Antworten auf einen Blick — geordnet nach Thema.

26 Fragen zu Energieberatung, iSFP, Förderung, Heizungsförderung, Energieaudit und Energieausweis — kompakt und verständlich beantwortet.

26 Fragen & Antworten
6 Themenbereiche
Stand: Mai 2026

Energieberatung allgemein

Was macht ein BAFA-zugelassener Energieberater genau?
Ein BAFA-zugelassener Energieberater analysiert den energetischen Zustand von Gebäuden, erstellt individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP), koordiniert Förderanträge bei BAFA und KfW und begleitet die Umsetzung bis zur Auszahlung. Die BAFA-Zulassung ist Voraussetzung für die Förderung der Beratung selbst — ohne zugelassenen Berater kein Förderantrag. Jörg Wagner Energieberatung ist sowohl für Wohngebäude (EBW) als auch für Nichtwohngebäude (EBN) zugelassen.
Wann muss der Förderantrag gestellt werden — vor oder nach der Beratung?
Immer VOR Beginn. Das gilt für die Energieberatungsförderung (EBW/EBN) genauso wie für BEG-Einzelmaßnahmen und KfW-Programme. Als Maßnahmenbeginn gilt bereits die Unterzeichnung eines verbindlichen Handwerkervertrags ohne aufschiebende Bedingung — nicht erst der Baubeginn. Rückwirkende Anträge werden grundsätzlich abgelehnt. Jörg Wagner Energieberatung koordiniert alle Anträge vor dem ersten Schritt.
Was ist der Unterschied zwischen BAFA- und KfW-Förderung?
Die BAFA fördert hauptsächlich Beratung (EBW, EBN) und Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle sowie Anlagentechnik (BEG EM). Die KfW fördert Heizungsaustausch (KfW 458 für WG, KfW 522 für NWG) und Komplettsanierungen als zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss (KfW 261, KfW 263). Beide Fördergeber können für dasselbe Gebäude kombiniert werden — sofern keine Maßnahme doppelt gefördert wird.
Können mehrere Förderprogramme für dasselbe Gebäude kombiniert werden?
Ja — in der Regel schon. Eine typische Kombination für Wohngebäude: EBW (Beratungsförderung) + BEG EM (Dämmung, Fenster) + KfW 458 (Heizungstausch) + KfW 261 (Kredit für Komplettsanierung). Einschränkung: Dieselbe Maßnahme darf nicht doppelt gefördert werden, und bestimmte Programmkombinationen schließen sich aus (z.B. Effizienzhaus EE-Klasse und KfW 458 für dieselben Heizungskosten). Die korrekte Kombination und Antragsreihenfolge ist entscheidend.
Wie lange dauert eine Energieberatung bei Jörg Wagner Energieberatung?
Das hängt vom Umfang ab. Eine EBW-Beratung mit vollständigem iSFP umfasst eine Vor-Ort-Begehung (ca. 2-3 Stunden), Datenauswertung und die Erstellung des Beratungsberichts — insgesamt 2 bis 4 Wochen. Eine Kaufberatung oder ein Kurzgutachten kann kurzfristiger vereinbart werden. Für eine erste Einschätzung steht ein kostenloses Erstgespräch zur Verfügung.

iSFP & Sanierungsfahrplan

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Der iSFP ist ein staatlich geförderter Energieberatungsbericht, der einen individuellen Stufenplan zur energetischen Sanierung eines Gebäudes aufzeigt. Er wird im Rahmen der BAFA-Energieberatung erstellt und enthält eine Bestandsanalyse, priorisierte Maßnahmenempfehlungen, Kostenschätzungen und eine Übersicht der möglichen Fördermittel. Eigentümer erhalten damit eine klare Roadmap, die flexibel in mehreren Schritten umgesetzt werden kann.
Wer kann einen iSFP beantragen und wie hoch ist die Förderung?
Antragsberechtigt sind Eigentümer von Wohngebäuden. Die BAFA übernimmt 50% der Beratungskosten: maximal 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser, maximal 850 Euro für Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten. Der Antrag muss zwingend vor der ersten Beratung über energie.bafa.de gestellt werden.
Was ist der iSFP-Bonus bei BEG-Einzelmaßnahmen und wie wirkt er sich aus?
Wer eine Maßnahme umsetzt, die im iSFP empfohlen wurde, erhält +5% auf den Fördersatz aller BEG-Einzelmaßnahmen. Noch wichtiger: Der Investitionsdeckel je Wohneinheit und Jahr verdoppelt sich von 30.000 auf 60.000 Euro förderfähige Kosten. Bei einer Investition von 50.000 Euro sind das allein durch den verdoppelten Deckel rund 2.500 Euro mehr Förderung als ohne iSFP.
Wie lange ist ein iSFP gültig?
Ein iSFP ist grundsätzlich unbegrenzt gültig. Allerdings empfiehlt es sich, den Plan nach größeren Gesetzesänderungen (z.B. GEG-Novellen) oder nach mehr als 5 Jahren zu aktualisieren, da sich Fördersätze, Mindeststandards und technische Möglichkeiten ändern können. Jörg Wagner Energieberatung informiert bei Bedarf über relevante Änderungen.
Gibt es einen iSFP auch für Nichtwohngebäude (iSFP NWG)?
Ja. Der iSFP NWG funktioniert analog zum Wohngebäude-iSFP, wird aber im Rahmen der BAFA-Energieberatung Nichtwohngebäude (EBN) erstellt. Er ist für Gewerbe, Kommunen, Vereine und Unternehmen geeignet. Die Förderung beträgt bis zu 80% der Beratungskosten — maximal 4.800 Euro bis 800 m² Nutzfläche bzw. 7.900 Euro ab 800 m². Jörg Wagner Energieberatung ist für EBN zugelassen.

BAFA-Förderung

Was fördert die BAFA im Bereich Energieeffizienz?
Die BAFA fördert: Energieberatung Wohngebäude (EBW, 50%), Energieberatung Nichtwohngebäude (EBN, bis 80%), BEG Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik für Wohn- und Nichtwohngebäude (15% Grundförderung plus Boni) sowie Querschnittstechnologien in Industrie und Gewerbe. Heizungsförderung für Wohngebäude ist seit 2024 nicht mehr Aufgabe der BAFA — das übernimmt ausschließlich die KfW.
Ist die Heizungsförderung für Wohngebäude noch über die BAFA beantragbar?
Nein. Seit dem 1. Januar 2024 ist die Heizungsförderung für Wohngebäude vollständig zur KfW übergegangen. Zuständig ist ausschließlich KfW-Programm 458. Anträge bei der BAFA für Heizungsförderung in Wohngebäuden werden abgelehnt. Für Heizungsförderung in Nichtwohngebäuden ist KfW 522 zuständig.
Welche Boni gibt es bei BEG Einzelmaßnahmen Wohngebäude?
Zur Grundförderung von 15% kommen folgende Boni hinzu: iSFP-Bonus +5% (Maßnahme aus Sanierungsfahrplan), Effizienz-Bonus +5% (Wärmepumpe mit Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle oder mit natürlichem Kältemittel), Einkommens-Bonus +30% (zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 Euro, nur selbstnutzende Eigentümer). Die maximale Förderquote beträgt 70%.
Was sind BAFA Querschnittstechnologien und wer kann sie beantragen?
Die BAFA fördert energieeffiziente Maschinen und Anlagen in Industrie und Gewerbe: Elektromotoren, drehzahlgeregelte Pumpen, Druckluftsysteme, Lüftungsanlagen und Wärmerückgewinnung. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Körperschaften und Vereine. Voraussetzung ist in der Regel ein Energieaudit nach DIN EN 16247 oder eine BAFA-Energieberatung Nichtwohngebäude (EBN).

KfW & Heizungsförderung

Wie hoch ist die Förderung über KfW 458 (Heizungsförderung Wohngebäude)?
Die Grundförderung beträgt 30%. Hinzu kommen: Effizienz-Bonus +5% (Wärmepumpe mit Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle), Klimageschwindigkeits-Bonus +20% (bis 31.12.2028, nur selbstnutzende Eigentümer beim Austausch alter Heizungen), Einkommens-Bonus +30% (zvE unter 40.000 Euro, nur selbstnutzende Eigentümer). Maximum: 70%, entspricht maximal 21.000 Euro Zuschuss bei der ersten Wohneinheit (Förderhöchstbetrag 30.000 Euro).
Was ist der Klimageschwindigkeits-Bonus und wer bekommt ihn?
Der Klimageschwindigkeits-Bonus beträgt +20% (bis 31.12.2028) und gilt ausschließlich für selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle- oder Gas-Etagen-Heizung bzw. eine Gas- oder Biomasse-Heizung, die mindestens 20 Jahre alt ist, austauschen. Ab 01.01.2029 sinkt der Bonus auf 17% (bis 31.12.2030). Er ist nicht kombinierbar mit dem Einkommens-Bonus für dieselbe Person.
Was ist eine BzA und warum ist sie vor dem KfW-Antrag Pflicht?
Die Bestätigung zum Antrag (BzA) ist ein Pflichtdokument für KfW 458. Sie bestätigt, dass die geplante Heizungsanlage die technischen Anforderungen erfüllt, und darf nur von einem Energieberater der dena-Expertenliste ausgestellt werden. Die BzA muss VOR der Antragstellung bei der KfW vorliegen. Ohne gültige BzA ist eine Antragstellung nicht möglich. Jörg Wagner Energieberatung stellt die BzA aus.
Kann KfW 458 mit BEG Einzelmaßnahmen kombiniert werden?
Ja — sofern keine Maßnahme doppelt angerechnet wird. BEG EM über BAFA kann für Dämmung, Fenster und Lüftung genutzt werden; KfW 458 für den Heizungstausch. Einzige Einschränkung: Wenn gleichzeitig eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus EE-Klasse über das BEG WG-Programm beantragt wird, kann KfW 458 für dieselben Heizungskosten nicht kombiniert werden.

Energieaudit & Nichtwohngebäude

Wer muss ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchführen?
Nach dem EDL-G sind alle Unternehmen, die kein KMU sind, verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchzuführen. Kein KMU bedeutet: mehr als 250 Mitarbeitende ODER mehr als 50 Millionen Euro Jahresumsatz und mehr als 43 Millionen Euro Bilanzsumme. Das Bußgeld bei Verstoß beträgt bis zu 50.000 Euro. Als Alternative kann ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 anerkannt werden.
Wie hoch ist das Bußgeld, wenn das Energieaudit nicht durchgeführt wird?
Das Bußgeld nach EDL-G beträgt bis zu 50.000 Euro pro Verstoß. Das Bußgeld kann für jede Prüfperiode (alle 4 Jahre) separat verhängt werden. Unternehmen, die die Auditpflicht ignorieren, riskieren zudem Reputationsschäden und sind im Fall von Betriebsprüfungen schlechter aufgestellt. Jörg Wagner Energieberatung führt das Energieaudit nach DIN EN 16247 durch.
Was ist eine gBzA und wer darf sie für KfW 522 ausstellen?
Die qualifizierte Bestätigung zum Antrag (gBzA) ist Pflichtdokument für die Heizungsförderung KfW 522 in Nichtwohngebäuden. Sie darf ausschließlich von Energieberatern ausgestellt werden, die im NWG-Katalog der dena-Expertenliste eingetragen sind — bundesweit sind das nur wenige spezialisierte Berater. Jörg Wagner Energieberatung hat diese Eintragung und ist berechtigt, die gBzA auszustellen.
Was ist der Unterschied zwischen EBN-Beratung und Energieaudit nach DIN EN 16247?
Das Energieaudit nach DIN EN 16247 ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Pflichtaudit für Nicht-KMU, das alle 4 Jahre zu erbringen ist. Die BAFA-Energieberatung NWG (EBN) ist ein gefördertes Beratungsangebot für alle Eigentümer von Nichtwohngebäuden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein EBN-Bericht als gleichwertig zum Energieaudit anerkannt werden — wenn er die inhaltlichen Anforderungen der DIN EN 16247 erfüllt.

Energieausweis & Kaufberatung

Wann brauche ich einen Energieausweis?
Ein Energieausweis ist nach GEG Pflicht beim Verkauf, bei der Vermietung und bei der Neuverpachtung von Gebäuden. Er muss potenziellen Käufern oder Mietern spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Ausnahmen gelten für bestimmte Gebäudetypen (z.B. Baudenkmäler).
Was ist der Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis?
Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes (Bausubstanz, Heizungsanlage, Dämmung) und zeigt den theoretischen Energiebedarf unabhängig vom Nutzerverhalten. Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Für Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, die vor 1977 gebaut wurden, ist der Bedarfsausweis gesetzlich vorgeschrieben. Jörg Wagner Energieberatung erstellt ausschließlich Bedarfsausweise auf Basis einer persönlichen Vor-Ort-Analyse.
Was bringt eine energetische Kaufberatung vor dem Immobilienkauf?
Die energetische Kaufberatung analysiert vor dem Kauf den energetischen Zustand des Gebäudes, schätzt den realistischen Sanierungsbedarf und die damit verbundenen Kosten und zeigt vorhandene Förderpotenziale auf. Das liefert eine fundierte Grundlage für Preisverhandlungen, vermeidet böse Überraschungen nach dem Kauf und gibt Sicherheit bei einer der größten Investitionsentscheidungen. Die Beratung findet vor Ort am Gebäude statt.
Was ist ein energetisches Kurzgutachten und wofür wird es gebraucht?
Das energetische Kurzgutachten ist eine schriftliche Aufstellung des energetischen Zustands eines Gebäudes — häufig verlangt von Banken bei der Immobilienfinanzierung oder Förderkreditvergabe. Es beschreibt Gebäudetyp, Baujahr, Dämmsituation, Heizsystem und gibt eine Einschätzung des energetischen Sanierungsstands. Jörg Wagner Energieberatung erstellt das Kurzgutachten auf Basis einer Vor-Ort-Begehung.

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Das Team von Jörg Wagner Energieberatung beantwortet jede Frage zu Energieberatung, Förderung und Sanierung — persönlich, kostenlos und unverbindlich.

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