Gebäudeenergieberater (HWK) Schornsteinfegermeister BAFA-zugelassen KfW-berechtigt dena EEE-Experte Seit 2016
Fördermittelberatung Nichtwohngebäude

Fördermittel für Nichtwohngebäude — vollständig. Richtig. Rechtzeitig.

Für Gewerbe, Kommunen, Vereine und Unternehmen stehen umfangreiche Förderprogramme bereit — von der BAFA-Energieberatung EBN über BEG-Einzelmaßnahmen bis zur Heizungsförderung KfW 522. Die richtige Kombination, der korrekte Zeitpunkt und die vollständige Antragstellung entscheiden über die tatsächliche Förderhöhe.

BAFA-zugelassen EBN
dena Expertenliste Nr. EB673179
Berechtigt zur gBzA für KfW 522

Was Eigentümer und Unternehmen wissen sollten — bevor Maßnahmen beauftragt werden

Förderprogramme für Nichtwohngebäude setzen andere Voraussetzungen als Wohngebäude-Programme. Wer die Regeln kennt und den richtigen Zeitpunkt nicht verpasst, sichert sich deutlich mehr Förderung.

EBN-Antrag vor Beratungsbeginn — keine Ausnahme

Die BAFA-Energieberatung Nichtwohngebäude setzt voraus, dass der Förderantrag über energie.bafa.de gestellt ist, bevor die Beratung beginnt. Eine bereits gebuchte oder begonnene Beratung ohne vorherigen Antrag ist nicht mehr förderungsfähig — rückwirkende Anträge werden grundsätzlich abgelehnt.

EBN, BEG NWG und KfW 522 lassen sich kombinieren

Für dasselbe Gebäude können verschiedene Programme eingesetzt werden — sofern keine Maßnahme doppelt gefördert wird. Eine EBN-Beratung liefert die fachliche Grundlage und ist häufig Voraussetzung für nachgelagerte BEG-Förderungen und BAFA-Querschnittstechnologien. Die richtige Kombination entscheidet über die Gesamtförderhöhe.

Energieaudit-Pflicht: Bußgeld bis 50.000 €

Unternehmen, die kein KMU sind, müssen nach dem EDL-G alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247 nachweisen. Das Bußgeld bei Verstoß beträgt bis zu 50.000 €. Ein qualifizierter EBN-Beratungsbericht kann unter bestimmten Voraussetzungen als gleichwertiger Nachweis anerkannt werden.

gBzA für KfW 522 — nur wenige Berater berechtigt

Die Heizungsförderung in Nichtwohngebäuden (KfW 522) setzt eine qualifizierte Bestätigung zum Antrag (gBzA) voraus — ausgestellt von einem Energieberater mit NWG-Katalog-Eintragung in der dena-Expertenliste. Ohne diese Bestätigung ist eine Antragstellung nicht möglich. Jörg Wagner Energieberatung erfüllt diese Voraussetzung.

Alleinstellungsmerkmal

Berechtigt zur gBzA für KfW 522 — selten und entscheidend

Die qualifizierte Bestätigung zum Antrag (gBzA) ist die Voraussetzung für jede Heizungsförderung in Nichtwohngebäuden über KfW 522. Nur Energieberater mit Eintragung im NWG-Katalog der dena-Expertenliste dürfen sie ausstellen. Jörg Wagner Energieberatung gehört bundesweit zu den wenigen Beratern mit dieser Berechtigung.

gBzA-berechtigt für KfW 522
NWG-Katalog-Eintragung dena EEE
Gilt für Gewerbe, Kommunen und Vereine

So läuft eine Beratung bei Jörg Wagner Energieberatung ab

Von der ersten Anfrage bis zur Auszahlung — jeder Schritt ist klar geregelt und wird vollständig begleitet.

1

Erstgespräch & Bestandsaufnahme

Welche Maßnahmen sind geplant? Welche Gebäude, welcher Zeitplan? Das Erstgespräch klärt Vorhaben, Ziele und Rahmenbedingungen — damit die richtige Programmauswahl möglich wird.

2

Förderstrategie & Programmauswahl

EBN, BEG NWG, KfW 522 oder Querschnittstechnologien — welche Programme passen, in welcher Kombination und Reihenfolge? Das Ergebnis ist eine klare Förderstrategie für das konkrete Vorhaben.

3

Antragstellung & Genehmigung

Alle Anträge werden vollständig, fristgerecht und mit korrekten Unterlagen eingereicht. Für EBN ist Jörg Wagner Energieberatung BAFA-zugelassen — für KfW 522 gBzA-berechtigt.

4

Begleitung bis zur Auszahlung

Verwendungsnachweise, Anlagenbestätigungen, Abschlussberichte — die Kommunikation mit BAFA und KfW läuft vollständig über Jörg Wagner Energieberatung bis zur Auszahlung der Förderung.

Die Förderprogramme für Ihr Nichtwohngebäude

Für jedes Vorhaben gibt es das passende Programm — und oft lassen sich mehrere sinnvoll kombinieren. Jörg Wagner Energieberatung plant die optimale Strategie für Ihr Gebäude.

BAFA

Energieberatung NWG (EBN)

Förderung bis 80% der Beratungskosten
Max. 4.800 € bis 800 m² Nutzfläche
Max. 7.900 € ab 800 m² Nutzfläche
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BAFA

BEG Einzelmaßnahmen NWG

Gebäudehülle: Dämmung, Fenster, Lüftung — 15% Grundförderung
Heizungsoptimierung: bis 20% (inkl. Effizienz-Bonus)
Fachplanung & Baubegleitung zusätzlich 15% förderfähig
NWG-exklusiv: Kältetechnik, Beleuchtung & MSR-Technik (Klasse B) förderfähig
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JWE-VORTEIL
KfW 522

Heizungsförderung NWG

Wärmepumpe, Biomasse, Fernwärme, Solarthermie
Grundförderung 30%, max. 35% mit Effizienz-Bonus
gBzA erforderlich — JWE ausstellungsberechtigt ✓
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KfW 263

Effizienzgebäude Komplettsanierung NWG

Zinsgünstiger Kredit für vollständige Gebäudesanierung
Tilgungszuschuss variabel je Effizienzgebäude-Niveau
Antrag über Hausbank — zwingend vor Baubeginn
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BAFA

BAFA Querschnittstechnologien

Motoren, Pumpen, Lüftung, Druckluft, Wärmerückgewinnung
Für Industrie und Gewerbe
Grundlage: Energieaudit DIN EN 16247 oder EBN-Beratung
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Häufige Fragen zur Fördermittelberatung Nichtwohngebäude

Wer ist antragsberechtigt für die BAFA-Energieberatung Nichtwohngebäude (EBN)?
Antragsberechtigt sind Eigentümer, Pächter und Nutzer von Nichtwohngebäuden — darunter Unternehmen jeder Größe (KMU und Großunternehmen), Kommunen, Vereine, freie Berufe, gemeinnützige Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Auch gemischt genutzte Gebäude mit überwiegendem Nichtwohnanteil können gefördert werden. Der Antrag muss zwingend vor dem ersten Beratungstermin über energie.bafa.de gestellt werden.
Muss der EBN-Antrag vor Beratungsbeginn gestellt werden?
Ja, zwingend. Die BAFA-Energieberatung Nichtwohngebäude setzt voraus, dass der Antrag vor dem ersten Beratungstermin gestellt wurde. Eine bereits terminierte oder begonnene Beratung ohne vorherigen Antrag ist nicht förderungsfähig — rückwirkende Anträge werden grundsätzlich abgelehnt. Jörg Wagner Energieberatung koordiniert den Antrag vor Beginn der Beratung.
Was ist eine gBzA und warum ist sie für KfW 522 notwendig?
Die qualifizierte Bestätigung zum Antrag (gBzA) ist ein Pflichtdokument für die Beantragung der Heizungsförderung KfW 522 in Nichtwohngebäuden. Sie bestätigt die fachliche Eignung der geplanten Heizungsanlage und darf nur von Energieberatern ausgestellt werden, die im NWG-Katalog der dena-Expertenliste eingetragen sind. Ohne gültige gBzA ist eine Antragstellung bei KfW 522 nicht möglich. Jörg Wagner Energieberatung ist berechtigt, die gBzA auszustellen.
Welche Förderprogramme können für ein Nichtwohngebäude kombiniert werden?
Verschiedene Programme können für dasselbe Gebäude eingesetzt werden, sofern keine Maßnahme doppelt gefördert wird. Eine typische Kombination: EBN als fachliche Grundlage, BEG NWG für Einzelmaßnahmen wie Dämmung und Lüftung, KfW 522 für den Heizungstausch sowie BAFA Querschnittstechnologien für Maschinen und Anlagentechnik. Die konkrete Kombination hängt vom Gebäude und Vorhaben ab und wird durch Jörg Wagner Energieberatung individuell geplant.
Für wen gilt die Energieaudit-Pflicht nach EDL-G?
Nach dem EDL-G sind alle Unternehmen, die kein KMU sind — also mehr als 250 Mitarbeitende oder mehr als 50 Mio. € Jahresumsatz und mehr als 43 Mio. € Bilanzsumme haben — verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchzuführen. Das Bußgeld bei Verstoß beträgt bis zu 50.000 €. In bestimmten Fällen kann ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 als Alternative anerkannt werden.
Wie hoch ist die Förderung durch die BAFA-Energieberatung Nichtwohngebäude?
Die EBN-Förderung beträgt bis zu 80% der förderfähigen Beratungskosten. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 4.800 € für Gebäude bis 800 m² Nutzfläche und bei 7.900 € für Gebäude ab 800 m². Die genauen förderfähigen Kosten hängen vom Beratungsumfang ab und werden vorab mit dem zuständigen BAFA-Ansprechpartner abgestimmt.
Was ist der Unterschied zwischen EBN-Beratungsförderung und BEG Einzelmaßnahmen NWG?
EBN fördert die Beratung selbst — also die Kosten für die Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts oder iSFP NWG. BEG Einzelmaßnahmen NWG fördert dagegen die tatsächliche Umsetzung von Maßnahmen: Dämmung, Fenster, Lüftungsanlagen oder Heizungsoptimierung. Beide Programme können nacheinander genutzt werden — erst EBN für das Konzept, dann BEG NWG für die Umsetzung.
Ist Fachplanung und Baubegleitung bei NWG-Maßnahmen förderfähig?
Ja. Im Rahmen des BEG NWG sind Kosten für Fachplanung und Baubegleitung durch einen qualifizierten Energieberater mit 15% der förderfähigen Maßnahmenkosten förderfähig. Das reduziert die Netto-Beratungskosten erheblich und macht eine professionelle Begleitung wirtschaftlich besonders attraktiv.
Kann ein EBN-Bericht die Energieaudit-Pflicht nach EDL-G ersetzen?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein EBN-Beratungsbericht als gleichwertig zum Energieaudit nach DIN EN 16247 anerkannt werden — wenn er die inhaltlichen Anforderungen der Norm erfüllt. Ob dies im Einzelfall möglich ist, hängt vom Umfang und der Tiefe der Beratung ab. Jörg Wagner Energieberatung prüft dies vor Beratungsbeginn und legt den Berichtsumfang entsprechend fest.
Brauche ich für KfW 522 zwingend einen Energieberater?
Ja. Für die Heizungsförderung KfW 522 ist die qualifizierte Bestätigung zum Antrag (gBzA) Pflicht — ausgestellt von einem Energieberater mit NWG-Katalog-Eintragung in der dena-Expertenliste. Ohne diese Bestätigung kann der Förderantrag nicht eingereicht werden. Jörg Wagner Energieberatung ist berechtigt, die gBzA auszustellen, und übernimmt die gesamte Koordination mit der KfW.
Gilt die Förderung für Heizungsoptimierung auch bei großen Nichtwohngebäuden?
Nein. Die BAFA-Förderung für Heizungsoptimierung im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen NWG gilt ausschließlich für Gebäude mit einer Nutzfläche von maximal 1.000 m². Bei größeren Gebäuden entfällt diese Förderoption. Andere Maßnahmen — wie Dämmung der Gebäudehülle, Lüftungsanlagen, Kältetechnik, Beleuchtung und MSR-Technik — können unabhängig von der Gebäudegröße über BEG NWG gefördert werden. Für Heizungstausch in Gebäuden jeder Größe steht KfW 522 zur Verfügung.

Jetzt Förderung für Ihr Nichtwohngebäude prüfen lassen

Eine kurze Beschreibung Ihres Gebäudes und Vorhabens reicht — das Team von Jörg Wagner Energieberatung prüft, welche Programme passen, wie sie kombiniert werden können und was der richtige nächste Schritt ist. Kostenlos und unverbindlich.

Kostenlos & unverbindlich — Mo.–Do. 09:00–16:00 Uhr · Fr. 09:00–12:00 Uhr