Für Gewerbe, Kommunen, Vereine und Unternehmen stehen umfangreiche Förderprogramme bereit — von der BAFA-Energieberatung EBN über BEG-Einzelmaßnahmen bis zur Heizungsförderung KfW 522. Die richtige Kombination, der korrekte Zeitpunkt und die vollständige Antragstellung entscheiden über die tatsächliche Förderhöhe.
Förderprogramme für Nichtwohngebäude setzen andere Voraussetzungen als Wohngebäude-Programme. Wer die Regeln kennt und den richtigen Zeitpunkt nicht verpasst, sichert sich deutlich mehr Förderung.
Die BAFA-Energieberatung Nichtwohngebäude setzt voraus, dass der Förderantrag über energie.bafa.de gestellt ist, bevor die Beratung beginnt. Eine bereits gebuchte oder begonnene Beratung ohne vorherigen Antrag ist nicht mehr förderungsfähig — rückwirkende Anträge werden grundsätzlich abgelehnt.
Für dasselbe Gebäude können verschiedene Programme eingesetzt werden — sofern keine Maßnahme doppelt gefördert wird. Eine EBN-Beratung liefert die fachliche Grundlage und ist häufig Voraussetzung für nachgelagerte BEG-Förderungen und BAFA-Querschnittstechnologien. Die richtige Kombination entscheidet über die Gesamtförderhöhe.
Unternehmen, die kein KMU sind, müssen nach dem EDL-G alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247 nachweisen. Das Bußgeld bei Verstoß beträgt bis zu 50.000 €. Ein qualifizierter EBN-Beratungsbericht kann unter bestimmten Voraussetzungen als gleichwertiger Nachweis anerkannt werden.
Die Heizungsförderung in Nichtwohngebäuden (KfW 522) setzt eine qualifizierte Bestätigung zum Antrag (gBzA) voraus — ausgestellt von einem Energieberater mit NWG-Katalog-Eintragung in der dena-Expertenliste. Ohne diese Bestätigung ist eine Antragstellung nicht möglich. Jörg Wagner Energieberatung erfüllt diese Voraussetzung.
Die qualifizierte Bestätigung zum Antrag (gBzA) ist die Voraussetzung für jede Heizungsförderung in Nichtwohngebäuden über KfW 522. Nur Energieberater mit Eintragung im NWG-Katalog der dena-Expertenliste dürfen sie ausstellen. Jörg Wagner Energieberatung gehört bundesweit zu den wenigen Beratern mit dieser Berechtigung.
Von der ersten Anfrage bis zur Auszahlung — jeder Schritt ist klar geregelt und wird vollständig begleitet.
Welche Maßnahmen sind geplant? Welche Gebäude, welcher Zeitplan? Das Erstgespräch klärt Vorhaben, Ziele und Rahmenbedingungen — damit die richtige Programmauswahl möglich wird.
EBN, BEG NWG, KfW 522 oder Querschnittstechnologien — welche Programme passen, in welcher Kombination und Reihenfolge? Das Ergebnis ist eine klare Förderstrategie für das konkrete Vorhaben.
Alle Anträge werden vollständig, fristgerecht und mit korrekten Unterlagen eingereicht. Für EBN ist Jörg Wagner Energieberatung BAFA-zugelassen — für KfW 522 gBzA-berechtigt.
Verwendungsnachweise, Anlagenbestätigungen, Abschlussberichte — die Kommunikation mit BAFA und KfW läuft vollständig über Jörg Wagner Energieberatung bis zur Auszahlung der Förderung.
Für jedes Vorhaben gibt es das passende Programm — und oft lassen sich mehrere sinnvoll kombinieren. Jörg Wagner Energieberatung plant die optimale Strategie für Ihr Gebäude.
Eine kurze Beschreibung Ihres Gebäudes und Vorhabens reicht — das Team von Jörg Wagner Energieberatung prüft, welche Programme passen, wie sie kombiniert werden können und was der richtige nächste Schritt ist. Kostenlos und unverbindlich.
Kostenlos & unverbindlich — Mo.–Do. 09:00–16:00 Uhr · Fr. 09:00–12:00 Uhr