Gebäudeenergieberater (HWK) Schornsteinfegermeister BAFA-zugelassen KfW-berechtigt dena EEE-Experte Seit 2016

Wer sich mit Förderprogrammen für die Gebäudesanierung beschäftigt, stößt schnell auf zwei Namen: BAFA und KfW. Beide fördern Maßnahmen am Gebäude — aber für unterschiedliche Vorhaben, mit unterschiedlichen Bedingungen und unterschiedlichen Antragswegen.

Ein häufiger Fehler: Eigentümer beantragen das falsche Programm und verlieren Zeit — oder schlimmer, sie verpassen die Antragsfrist für das richtige.

BAFA und KfW — wer ist für was zuständig?

Seit der Neuordnung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 2024 gilt eine klare Aufteilung:

BAFA: Energieberatung (EBW, EBN), BEG Einzelmaßnahmen Wohn- und Nichtwohngebäude

KfW: Heizungstausch (KfW 458, 459, 522), Komplettsanierung (KfW 261, 263)

Welches Programm gilt für welche Maßnahme?

Maßnahme Programm Art Max. Förderung
iSFP erstellen lassen BAFA EBW Zuschuss 650 € / 850 €
Dämmung, Fenster, Lüftung BAFA BEG EM Zuschuss 20 % (mit iSFP)
Heizungstausch WG KfW 458 Zuschuss bis 70 % / 21.000 €
Komplettsanierung WG KfW 261 Kredit bis 45 % Tilgungszuschuss
Energieberatung NWG BAFA EBN Zuschuss bis 80 % / 7.900 €

Was lässt sich kombinieren?

Viele Maßnahmen lassen sich kombinieren — solange keine Doppelförderung für dieselbe Maßnahme erfolgt. Typisch: Heizung über KfW 458, Dämmung über BAFA BEG EM, iSFP über BAFA EBW — alles parallel, drei verschiedene Anträge.

Wichtig: Bei der KfW 458 und BAFA BEG EM muss der Antrag jeweils vor Vertragsabschluss gestellt werden. Wer beide Maßnahmen gleichzeitig plant, braucht beide Anträge rechtzeitig.

Was wird häufig übersehen?

Häufige Fragen zur Förderung

Wie lange dauert die Bearbeitung?

BAFA: 4–10 Wochen. KfW: 2–6 Wochen. Diese Wartezeiten müssen in die Bauplanung einkalkuliert werden.

Kann ich rückwirkend Förderung beantragen?

Nein. Anträge müssen immer vor Beginn der Maßnahme gestellt werden — ohne Ausnahme.

Muss ich die Förderung versteuern?

Zuschüsse sind für Privatpersonen grundsätzlich steuerfrei. Bei gewerblichen Antragstellern sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden.


Nicht raten — prüfen lassen.
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