Wer sich mit Förderprogrammen für die Gebäudesanierung beschäftigt, stößt schnell auf zwei Namen: BAFA und KfW. Beide fördern Maßnahmen am Gebäude — aber für unterschiedliche Vorhaben, mit unterschiedlichen Bedingungen und unterschiedlichen Antragswegen.
Ein häufiger Fehler: Eigentümer beantragen das falsche Programm und verlieren Zeit — oder schlimmer, sie verpassen die Antragsfrist für das richtige.
BAFA und KfW — wer ist für was zuständig?
Seit der Neuordnung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 2024 gilt eine klare Aufteilung:
BAFA: Energieberatung (EBW, EBN), BEG Einzelmaßnahmen Wohn- und Nichtwohngebäude
KfW: Heizungstausch (KfW 458, 459, 522), Komplettsanierung (KfW 261, 263)
Welches Programm gilt für welche Maßnahme?
| Maßnahme | Programm | Art | Max. Förderung |
|---|---|---|---|
| iSFP erstellen lassen | BAFA EBW | Zuschuss | 650 € / 850 € |
| Dämmung, Fenster, Lüftung | BAFA BEG EM | Zuschuss | 20 % (mit iSFP) |
| Heizungstausch WG | KfW 458 | Zuschuss | bis 70 % / 21.000 € |
| Komplettsanierung WG | KfW 261 | Kredit | bis 45 % Tilgungszuschuss |
| Energieberatung NWG | BAFA EBN | Zuschuss | bis 80 % / 7.900 € |
Was lässt sich kombinieren?
Viele Maßnahmen lassen sich kombinieren — solange keine Doppelförderung für dieselbe Maßnahme erfolgt. Typisch: Heizung über KfW 458, Dämmung über BAFA BEG EM, iSFP über BAFA EBW — alles parallel, drei verschiedene Anträge.
Wichtig: Bei der KfW 458 und BAFA BEG EM muss der Antrag jeweils vor Vertragsabschluss gestellt werden. Wer beide Maßnahmen gleichzeitig plant, braucht beide Anträge rechtzeitig.
Was wird häufig übersehen?
- Der iSFP-Bonus: +5 % auf alle BEG EM Maßnahmen, Förderrahmen verdoppelt auf 60.000 € pro WE
- Fachplanung und Baubegleitung: Ebenfalls über BAFA BEG EM förderfähig — 50 % bis 5.000 € (EFH)
- Antragsfrist: Immer vor Baubeginn — ein unterschriebener Vertrag gilt bereits als Beginn
Häufige Fragen zur Förderung
Wie lange dauert die Bearbeitung?
BAFA: 4–10 Wochen. KfW: 2–6 Wochen. Diese Wartezeiten müssen in die Bauplanung einkalkuliert werden.
Kann ich rückwirkend Förderung beantragen?
Nein. Anträge müssen immer vor Beginn der Maßnahme gestellt werden — ohne Ausnahme.
Muss ich die Förderung versteuern?
Zuschüsse sind für Privatpersonen grundsätzlich steuerfrei. Bei gewerblichen Antragstellern sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden.
Nicht raten — prüfen lassen.
Welche Förderprogramme für Ihr Gebäude infrage kommen, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.