Gebäudeenergieberater (HWK) Schornsteinfegermeister BAFA-zugelassen KfW-berechtigt dena EEE-Experte Seit 2016

Die Verunsicherung bei Eigentümern ist so groß wie selten zuvor. Investitionen werden verschoben, Angebote liegen in der Schublade, und viele denken: Ich warte erst mal ab. Als Gebäudeenergieberater (HWK) erlebe ich das täglich – und ich erkläre Ihnen, was hinter dem GEG wirklich steckt, was sich 2026 tatsächlich ändert und was Sie jetzt konkret tun sollten.

Was das Gebäudeenergiegesetz wirklich regelt – und was nicht

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist eines der meistdiskutierten Gesetze der letzten Jahre. Das Problem: Es ist nicht für Eigentümer geschrieben, sondern für Fachleute. Medien vereinfachen – und liegen dabei oft falsch.

Was das GEG regelt:

Was das GEG ausdrücklich nicht regelt:

Was die GEG-Novelle 2026 und das GModG konkret bedeuten

Aktuell befindet sich das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in der politischen Abstimmung. Der Referentenentwurf wurde bekannt gegeben – die Verbände wurden in einer kurzfristigen Nacht-und-Nebel-Aktion befragt. Das Ergebnis: Erneute Unsicherheit bei Eigentümern, Handwerkern und Beratern.

Was sich mit dem GModG ändern soll:

Wichtig für 2026: Die kommunale Wärmeplanung ist jetzt relevant. Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern mussten bis Juni 2026 einen Wärmeplan vorlegen – kleinere Kommunen haben bis 2028 Zeit. Wer jetzt eine neue Heizung plant, sollte den kommunalen Wärmeplan seiner Gemeinde kennen.

Was ich aus der Praxis klar sagen kann: Wir brauchen endlich Verlässlichkeit. Ein Fahrplan für fünf bis zehn Jahre. Es darf nicht in jeder Legislaturperiode eine grundlegende Änderung geben – das lähmt Eigentümer, Handwerker und Berater gleichermaßen.

Das GEG gilt nicht nur für Wohngebäude. Auch Gewerbeimmobilien, Bürogebäude, Praxen und kommunale Gebäude fallen darunter. Für Nichtwohngebäude gibt es das KfW-Programm 522 sowie BAFA BEG NWG. Der Energieaudit NWG ist der richtige Einstieg.

Praxisbeispiel: Erst planen, dann investieren

Ein Kunde von mir hatte sein Dachgeschoss vor zehn Jahren teilweise saniert und eine Gaube eingebaut. Jetzt wollte er weitermachen – wusste aber nicht wie und in welcher Reihenfolge.

Der Plan: Irgendwann soll eine Photovoltaikanlage aufs Dach. Bevor die kommt, macht es Sinn, das Dach noch einmal besser zu dämmen. Dann wird eine Indach-PV-Anlage integriert – eine Kombinationsmaßnahme mit echtem Effekt. Der Rat: Warten bis das Kapital vorhanden ist – und dann beide Maßnahmen zusammen umsetzen.

Genau das ist sinnvolle Energieberatung: nicht jede Maßnahme sofort, sondern die richtige Maßnahme zur richtigen Zeit.

Häufige Fehler – was viele Eigentümer falsch machen

Fehler 1: Falsche Reihenfolge bei Dämmung und Fenstern. Richtige Reihenfolge: erst Fenster, dann Außenwanddämmung.

Fehler 2: Wärmepumpe zu klein dimensioniert. Die Heizlastberechnung ist Pflicht vor jeder Wärmepumpenplanung.

Fehler 3: Panikentscheidungen durch Medienberichte. 2024 haben viele Eigentümer überstürzt eine neue Gasheizung eingebaut – unnötig und teuer.

Fehler 4: Förderung beantragen ohne die Reihenfolge zu kennen. Förderanträge bei BAFA und KfW müssen vor Maßnahmenbeginn gestellt werden.

Handlungsempfehlung: Was Sie jetzt konkret tun sollten

  1. Keinen Schnellschuss machen. Jedes Gebäude ist individuell.
  2. Kommunalen Wärmeplan prüfen. Wird Fernwärme ausgebaut? Gibt es Gasnetze, die stillgelegt werden?
  3. Einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen. iSFP = 5 % mehr BAFA-Förderung, Investitionsvolumen von 30.000 auf 60.000 € verdoppelt.
  4. Förderung jetzt nutzen. KfW 458 bis zu 70 % beim Wärmepumpentausch – 2027/2028 drohen Einschnitte.
  5. Planen, auch wenn Sie heute nicht handeln wollen. Wer einen Plan hat, entscheidet nicht im Stress.

Sprechen Sie mit einem unabhängigen Energieberater – bevor Sie investieren, nicht danach.


Sie haben Fragen zur GEG-Novelle 2026? Jetzt kostenlos beraten lassen.

Quellen

Hinweis: Alle Angaben nach bestem Wissen, ohne Gewähr. Förderprogramme können sich kurzfristig ändern.


Häufige Fragen zur GEG-Novelle 2026

Was ändert sich durch die GEG-Novelle 2026 konkret für Eigentümer?

Das GEG soll durch das geplante GModG abgelöst werden. Der Referentenentwurf liegt vor, ist aber noch nicht verabschiedet. Die 65-%-Erneuerbare-Energien-Regel wird voraussichtlich angepasst, Technologieneutralität gestärkt.

Muss ich meine Heizung durch das GEG sofort tauschen?

Nein. Es gibt keine allgemeine Pflicht zum sofortigen Heizungstausch. Die 65-%-Regel greift erst beim Einbau einer neuen Heizungsanlage.

Was ist die kommunale Wärmeplanung und warum ist sie 2026 relevant?

Die kommunale Wärmeplanung legt fest, welche Wärmeversorgung künftig geplant ist. Großstädte mussten bis Juni 2026 einen Plan vorlegen. Wer eine neue Heizung plant, sollte diesen Plan kennen.

Was bedeutet Technologieneutralität im GEG?

Das Gesetz schreibt kein bestimmtes Heizsystem vor. Erlaubt sind gleichwertig: Wärmepumpe, Pelletheizung, Fernwärme, Solarthermie mit Hybrid, Blockheizkraftwerk.

Lohnt sich ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Ja. 5 % mehr BAFA-Förderung auf alle Einzelmaßnahmen, förderfähiges Investitionsvolumen von 30.000 auf 60.000 € pro Wohneinheit erhöht. iSFP-Erstellung zu 50 % gefördert – max. 650 €.

Was passiert, wenn ich jetzt nichts tue?

Kurzfristig keine Pflichten – solange keine GEG-Nachrüstpflichten greifen. Langfristig steigen Energiepreise und die Förderung wird voraussichtlich 2027/2028 reduziert.

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