Gebäudeenergieberater (HWK) Schornsteinfegermeister BAFA-zugelassen KfW-berechtigt dena EEE-Experte Seit 2016

Update 9. Juli 2026: Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat die BEG-Reform am 8. Juli 2026 beschlossen. Die neuen Regeln treten bereits am 21. Juli 2026 in Kraft. Quelle: BMWE-Pressemitteilung und Sonder-Infoletter der Energieeffizienz-Expertenliste (dena) vom 09.07.2026.

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 8. Juli 2026 die Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen. Die neuen, angepassten Förderbedingungen treten bereits am 21. Juli 2026 in Kraft – deutlich früher, als der ursprüngliche Zeithorizont „ab 2027“ vermuten ließ. An der grundsätzlichen BEG-Struktur ändert sich nichts: KfW und BAFA bleiben in ihren bekannten Zuständigkeiten die richtigen Ansprechpartner. Die KfW ist weiterhin für Heizungsförderung sowie die systemische Förderung (BEG WG/NWG) zuständig, das BAFA für weitere Einzelmaßnahmen wie die Gebäudehülle.

Was nüchtern nach Haushaltspolitik klingt, hat für uns als Gesellschaft eine andere Dimension: Wir passen die Förderung ausgerechnet jetzt an – mitten in einer der heißesten Hitzewellen seit Beginn der Wetteraufzeichnungen.

Die wichtigsten Termine

Vertrauensschutz (Stichtagsregelung): Wer vor Beginn der Umstellungsphase bereits eine gültige (g)BzA bzw. TPB von seiner Energieeffizienz-Expertin/seinem -Experten oder Heizungsfachunternehmen erhalten hat, kann während der Umstellungsphase noch zu den bisherigen, günstigeren Förderbedingungen einen Antrag stellen. Es gilt eine harte Stichtagsregelung: 20. Juli 2026, 20:00 Uhr bei der KfW und 23:59 Uhr beim BAFA.

Wichtig für Antragstellende mit BAFA-Bezug: Nach dem Stichtag verliert eine bereits bestehende TPB ihre Gültigkeit, wenn sie nicht innerhalb der Umstellungsphase für einen Antrag genutzt wurde – danach muss eine neue TPB nach den neuen Bedingungen erstellt werden. Bei der KfW bleiben bereits erstellte (g)BzA dagegen wie gewohnt sechs Monate ab Erstellung gültig und können nach Neustart der Förderung für einen Antrag zu den dann neuen Bedingungen genutzt werden.

Screenshot der BAFA-Webseite: TPB-Formular vorübergehend nicht verfügbar wegen Umstellungsphase
Screenshot: BAFA-Webseite, Stand 9. Juli 2026 – das TPB-Formular ist wegen der Umstellungsphase vorübergehend nicht verfügbar.
Screenshot des KfW-Partnerportals: Erstellung der Bestätigung zum Antrag vorübergehend gestoppt
Screenshot: KfW-Partnerportal, Stand 9. Juli 2026 – die Erstellung der Bestätigung zum Antrag ((g)BzA) ist vorübergehend gestoppt, neue Förderbedingungen ab 21.07.2026.

Bereits zugesagte oder eingereichte Anträge sind nicht betroffen: Zugesagte Förderungen werden unverändert nach den alten Bedingungen ausgezahlt. Auch bereits eingereichte, aber noch nicht zugesagte Anträge werden weiterhin nach den bisherigen Bedingungen geprüft und bei Erfüllung der Voraussetzungen bewilligt.

BEG EM: Was ändert sich bei der Heizungsförderung?

Einkommensbonus wird dreistufig statt einstufig:

Neuer Familienzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das maßgebliche zu versteuernde Einkommen der Familie einmalig um 10.000 € rechnerisch reduziert. Familien profitieren dadurch leichter von den höheren Einkommensbonus-Stufen.

Förderfähige Ausgaben sinken schrittweise: Zum Neustart der Förderung liegen die förderfähigen Ausgaben bei 28.000 €. Ab dem 1. Februar 2027 sinken sie alle sechs Monate um jeweils 750 € – bis Ende 2030 auf 22.000 €.

Klimageschwindigkeitsbonus wird gestreckt, nicht sofort gestrichen: Zum Neustart beträgt der Bonus 16 %. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt er alle sechs Monate um jeweils 4 Prozentpunkte, bis er ab Mitte 2028 vollständig entfällt.

BEG EM: Was ändert sich bei weiteren Einzelmaßnahmen (z. B. Gebäudehülle)?

Neuer WPB-Bonus auch bei Einzelmaßnahmen: Der Bonus für Worst-Performing-Buildings (besonders ineffiziente Gebäude), bislang nur in der systemischen Sanierungsförderung der KfW bekannt, gilt künftig auch für Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmmaßnahmen).

Degression bei Mehrfamilienhäusern: Die maximal förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen werden gestaffelt: 30.000 € für die 1. Wohneinheit, 15.000 € für die 2. bis 6. Wohneinheit, 8.000 € ab der 7. Wohneinheit.

Wichtig für alle mit iSFP-Interesse – Anforderungen für den iSFP-Bonus werden angehoben: Der iSFP-Bonus in Höhe von 5 % wird künftig erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € gewährt – und dann auch nur auf den Betrag, der die 30.000 € übersteigt. Wer mit individuellem Sanierungsfahrplan plant, sollte diese neue Schwelle unbedingt in die Maßnahmenplanung einbeziehen, um den Bonus optimal zu nutzen. Zur Klarstellung, da hier häufig Verwechslungen entstehen: Der iSFP-Bonus gilt ausschließlich im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen (BAFA) – nicht bei der KfW-Heizungsförderung (KfW 458).

BEG WG/NWG: Was ändert sich bei der systemischen Sanierung?

Warum das aus meiner Sicht trotzdem der falsche Weg ist

Ich will fair bleiben: Diese Reform ist differenzierter als reines Sparen. Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen werden über die neue Einkommensstaffelung gezielter unterstützt, der Familienzuschlag ist eine sinnvolle neue Komponente, und auch beim WPB-Bonus wird stärker auf die energetisch schlechtesten Gebäude fokussiert – das ist klimapolitisch sinnvoll.

Trotzdem bleibt mein Grundeinwand: Das Tempo und der kurzfristige Antragsstopp mitten im Sommer schaffen genau die Verunsicherung, die wir in der Sanierungsbranche gerade nicht brauchen. Ende Juni 2026 erlebte Deutschland nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes (DWD) eine der intensivsten Hitzewellen seit Beginn der Wetteraufzeichnungen – 46 Stationen in elf Bundesländern meldeten 40 °C oder mehr, an 252 Stationen fielen neue Allzeit-Höchstwerte. Der DWD ordnet den Trend zu mehr heißen Tagen als Folge der Klimakrise ein.

Genau in dieser Lage die Antragsbearbeitung für zwei Wochen faktisch einzufrieren, trifft laufende Beratungen und Bauvorhaben hart. Wer jetzt keine gültige BzA/TPB hat, muss auf den neuen Rahmen warten.

Was heißt das jetzt konkret für dich als Eigentümer?

Sofort wichtig: Hast du bereits eine gültige (g)BzA oder TPB, aber noch keinen Antrag gestellt? Dann handle jetzt – die Frist läuft am 20. Juli 2026 ab (20:00 Uhr KfW / 23:59 Uhr BAFA).

Kurzfristig: Ohne bestehende BzA/TPB ist ab dem 21. Juli 2026 ohnehin nur noch der neue, reformierte Rahmen relevant. Die konkreten Auswirkungen hängen stark vom Einzelfall ab (Einkommen, Familiensituation, geplante Maßnahmen, Investitionsvolumen).

Mittelfristig: Wer noch unsicher ist, sollte sich jetzt einen Überblick verschaffen, wie ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) für die eigene Immobilie aussieht – gerade weil sich die Bonus-Bedingungen dafür geändert haben. Sinnvolle Reihenfolge bleibt: Dach, Fenster, Wände, Keller, dann erst die Heizung.

Langfristig: Unabhängig von der Förderhöhe bleibt eine klimafreundliche Heizung technisch und wirtschaftlich sinnvoll – die Förderung entscheidet nur darüber, wie schnell sich die Investition amortisiert.

Wenn du wissen willst, wie sich die neuen Regeln konkret auf dein Vorhaben auswirken: Jetzt unverbindlich anfragen.

Häufige Fragen (FAQ)

Ist die Kürzung der Heizungsförderung jetzt beschlossen?
Ja. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat die BEG-Reform am 8. Juli 2026 beschlossen. Die neuen Förderbedingungen treten am 21. Juli 2026 in Kraft.

Was passiert mit bereits bewilligten oder eingereichten Förderanträgen?
Bereits zugesagte Förderungen werden unverändert nach alten Bedingungen ausgezahlt. Bereits eingereichte, aber noch nicht zugesagte Anträge werden ebenfalls nach den bisherigen Bedingungen geprüft.

Ab wann gelten die neuen Fördersätze?
Ab dem 21. Juli 2026. Vom 9. bis einschließlich 20. Juli 2026 läuft eine Umstellungsphase ohne neue (g)BzA/TPB.

Was ist die Vertrauensschutz-Stichtagsregelung genau?
Wer vor dem 9. Juli 2026 bereits eine gültige (g)BzA (KfW) bzw. TPB (BAFA) erhalten hat, kann bis zum 20. Juli 2026 (20:00 Uhr KfW / 23:59 Uhr BAFA) noch zu den bisherigen Konditionen einen Antrag stellen.

Wie ändert sich der Einkommensbonus in der Heizungsförderung?
Er wird dreistufig: 40 % bis 30.000 € zvE, unverändert 30 % zwischen 30.000 € und 40.000 € zvE, neu 10 % zwischen 40.000 € und 50.000 € zvE. Zusätzlich reduziert der neue Familienzuschlag das maßgebliche Einkommen bei Kindern im Haushalt einmalig um 10.000 €.

Ändert sich etwas am iSFP-Bonus?
Ja, und das ist gerade für Sanierungswillige mit individuellem Sanierungsfahrplan wichtig: Der iSFP-Bonus (5 %) wird künftig erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € gewährt, und dann nur auf den übersteigenden Betrag. Der iSFP-Bonus betrifft ausschließlich BEG-Einzelmaßnahmen (BAFA), nicht die KfW-Heizungsförderung.

Warum wird die BEG-Förderung reformiert?
Laut Bundeswirtschaftsministerium soll die Förderung sozial ausgewogener, effizienter und fokussierter werden – bei gleichzeitigem Beitrag zu einer soliden Haushaltsführung.

Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Pressemitteilung vom 08.07.2026 „Sozialer, effizienter und fokussierter: Bundeswirtschaftsministerium legt Reform der Gebäudeförderung vor“; Sonder-Infoletter der Energieeffizienz-Expertenliste (dena) vom 09.07.2026 (verbindliche Inhalte für die Bearbeitung von Förderanträgen); Deutscher Wetterdienst (DWD). Stand: 9. Juli 2026, alle Angaben nach bestem Wissen ohne Gewähr.

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