Schornsteinfegermeister Gebäudeenergieberater (HWK) BAFA-zugelassen KfW-berechtigt dena EEE-Experte Seit 2016
KfW Programm 522 · Heizungsförderung Nichtwohngebäude

Heizungsförderung für Ihr Gewerbegebäude — bis zu 35 % Zuschuss

Wer seine alte Heizung in einem Gewerbegebäude, Büro, Produktionshalle oder kommunalen Gebäude tauscht, kann über KfW 522 einen direkten Zuschuss beantragen. Jörg Wagner Energieberatung ist einer der wenigen Berater in der Region, die die dafür notwendige gBzA ausstellen dürfen — das spart Ihnen Zeit und einen zweiten Dienstleister.

Direkt-Zuschuss, keine Rückzahlung
gBzA-berechtigt — aus einer Hand
BAFA-zugelassen, dena-registriert

Kostenlos & unverbindlich — Antwort innerhalb von 24 h

KfW 522 auf einen Blick

Die wichtigsten Zahlen

30 %
Grundförderung
Direkt-Zuschuss auf die förderfähigen Kosten — kein Kredit, keine Rückzahlung
Maximum
35 %
Mit Effizienz-Bonus
+5 % für besonders effiziente Wärmepumpen (Wasser/Erdreich)
KfW
523
Ergänzungskredit
Zinsgünstige Finanzierung zusätzlich zum Zuschuss — über Ihre Hausbank
Wichtig: Antrag vor Vertragsabschluss

Der KfW 522 Antrag muss zwingend VOR dem Abschluss des Liefer- und Leistungsvertrags mit dem Handwerker eingereicht werden. Auch die gBzA muss vorher ausgestellt sein. Wer die Reihenfolge missachtet, verliert den gesamten Förderanspruch.

Alleinstellungsmerkmal

gBzA-berechtigt — was das für Sie bedeutet

Für KfW 522 ist eine gebäudespezifische Bestätigung zum Antrag (gBzA) Pflicht. Diese darf nur ein Energieberater ausstellen, der im NWG-Katalog der dena Energieeffizienz-Expertenliste eingetragen ist — einer von sehr wenigen in der Pfalz und Metropolregion Rhein-Neckar.

Alles aus einer Hand

Beratung, gBzA und Begleitung durch die Umsetzung — kein zweiter Dienstleister, keine Abstimmungsverluste.

Reihenfolge stimmt

Wir stellen sicher, dass gBzA, Antrag und Vertragsabschluss in der richtigen Reihenfolge passieren — Förderanspruch gesichert.

Kombination mit Energieaudit

Haben Sie ein Energieaudit-Pflicht? Wir verbinden KfW 522 und Energieaudit DIN EN 16247 in einem Schritt.

Bis zur Auszahlung

Nach Abschluss der Maßnahme stellen wir die Bestätigung nach Durchführung (BnD) aus — vollständige Begleitung bis zur Fördermittelauszahlung.

KfW 522

Welche Heizsysteme werden gefördert?

Alle Heizsysteme die fossile Brennstoffe ganz oder überwiegend ersetzen — vorausgesetzt sie erfüllen die technischen Mindestanforderungen der KfW.

Wärmepumpen

Luft/Wasser, Wasser/Wasser, Sole/Wasser. Mit Effizienz-Bonus (+5 %) für besonders effiziente Anlagen.

Solarthermie

Zur Heizungsunterstützung und Warmwasserbereitung — kombinierbar mit anderen Systemen.

Biomasseheizungen

Pellets, Hackschnitzel, Scheitholz — unter Einhaltung der Emissionsgrenzwerte nach BImSchV.

Wasserstoffheizungen

H2-ready und direkte Wasserstoffheizungen — zukunftssichere Option für Unternehmen mit Netzanschluss.

Brennstoffzellen

Hocheffiziente KWK-Anlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung.

Wärmenetz-Anschluss

Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz mit überwiegend erneuerbaren Energien oder Abwärme.

Ablauf

So läuft die Förderung ab

Die Reihenfolge ist entscheidend — wir begleiten Sie von Schritt 1 bis zur Auszahlung.

1
Kostenloses Erstgespräch mit JWE

Wir prüfen ob Ihr Gebäude und Ihre geplante Heizanlage die KfW 522 Voraussetzungen erfüllen — und welche Förderhöhe realistisch ist.

2
JWE stellt die gBzA aus

Die gebäudespezifische Bestätigung zum Antrag — Pflichtdokument für KfW 522. Nur möglich durch unsere NWG-Katalog-Eintragung.

3
Antrag bei KfW stellen — VOR Vertragsabschluss

Online über das KfW-Zuschussportal. Erst nach Förderzusage darf der Handwerkervertrag unterschrieben werden.

4
Einbau der neuen Heizung

Nach Förderzusage und Vertragsabschluss mit dem Fachbetrieb — Einbau und Inbetriebnahme.

5
JWE stellt BnD aus — Auszahlung

Die Bestätigung nach Durchführung (BnD) schließt den Fördervorgang ab. Nach Einreichung erfolgt die Auszahlung durch die KfW.

Alle Programme

Heizungsförderung NWG im Überblick

KfW 522 — Empfehlung

Heizungsförderung für Unternehmen & Organisationen

bis 35 %

Für Unternehmen, Freiberufler, gemeinnützige Organisationen und Genossenschaften. Grundförderung 30 %, Effizienz-Bonus +5 %. Ergänzungskredit über KfW 523 möglich. gBzA von JWE erforderlich.

✓ gBzA-berechtigt · ✓ Direkt-Zuschuss · ✓ Ergänzungskredit KfW 523
KfW 422

Heizungsförderung für Kommunen

bis 35 %

Für kommunale Gebietskörperschaften — Städte, Gemeinden, Landkreise — für Wohn- und Nichtwohngebäude. Grundförderung 30 %, Effizienz-Bonus +5 %.

✓ Kommunen & öffentliche Einrichtungen · ✓ Wohn- und NWG
KfW 459

Heizungsförderung für Unternehmen mit Mietwohngebäuden

bis 35 %

Für GbR, GmbH und andere Unternehmen die Mietwohngebäude besitzen. Grundförderung 30 %, Effizienz-Bonus +5 %. Kein Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus.

✓ Vermieter als Unternehmen · ✓ Wohngebäude im Unternehmensbesitz

Häufige Fragen

FAQ Heizungsförderung NWG

Wie hoch ist die KfW 522 Förderung?+
Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten. Mit dem Effizienz-Bonus für besonders effiziente Wärmepumpen (Wasser/Erdreich) steigt sie auf maximal 35 %. Im Unterschied zum Wohngebäude-Programm KfW 458 gibt es keinen Klimageschwindigkeits-Bonus und keinen Einkommens-Bonus.
Was ist die gBzA und wo bekomme ich sie?+
Die gBzA (gebäudespezifische Bestätigung zum Antrag) ist ein Pflichtdokument für KfW 522 — sie darf nur von einem Energieberater ausgestellt werden, der im NWG-Katalog der dena Energieeffizienz-Expertenliste eingetragen ist. Jörg Wagner ist berechtigt und einer der wenigen in der Region.
Wann muss der Antrag gestellt werden?+
Zwingend VOR dem Abschluss des Liefer- und Leistungsvertrags mit dem Handwerker — und die gBzA muss vorher vorliegen. Wer die Reihenfolge missachtet, verliert den gesamten Förderanspruch. Wir begleiten Sie, damit die Reihenfolge stimmt.
Welche Organisationen sind antragsberechtigt?+
Antragsberechtigt für KfW 522 sind Unternehmen, Freiberufler, gemeinnützige Organisationen und Genossenschaften. Für Kommunen gilt KfW 422, für Unternehmen mit Mietwohngebäuden KfW 459.
Kann ich KfW 522 mit dem Energieaudit kombinieren?+
Ja — das ist sogar besonders effizient. Wenn Sie eine Energieaudit-Pflicht nach DIN EN 16247 haben, verbinden wir beides in einem Schritt. Sie erfüllen die gesetzliche Pflicht und sichern gleichzeitig die Heizungsförderung.
Gibt es einen Ergänzungskredit?+
Ja — den KfW 523 Ergänzungskredit. Er kann zusätzlich zum Zuschuss (KfW 522) beantragt werden und bietet zinsgünstige Finanzierung für den nicht geförderten Kostenanteil. Beantragung über die Hausbank vor Maßnahmenbeginn.

Jetzt loslegen

Förderung sichern — bevor der Vertrag unterschrieben ist

Das Team von Jörg Wagner Energieberatung meldet sich innerhalb von 24 Stunden — kostenlos und unverbindlich. Wir prüfen Ihre Situation und stellen sicher, dass die Reihenfolge stimmt.

Mo.–Do. 09:00–16:00 Uhr · Fr. 09:00–12:00 Uhr