Wer seine alte Öl- oder Gasheizung gegen eine moderne Wärmepumpe tauscht, bekommt bis zu 21.000 € direkt ausgezahlt — ohne Rückzahlung. Jörg Wagner begleitet Sie von der ersten Planung bis zur letzten Förderauszahlung.
Stand: Mai 2026 · Quelle: KfW Merkblatt 458
Wer den KfW-Antrag erst nach Abschluss des Handwerkervertrags stellt, verliert den gesamten Förderanspruch — ohne Ausnahme. Jörg Wagner stellt sicher, dass der Antrag korrekt und rechtzeitig gestellt wird.
Die Förderung ist modular aufgebaut — je mehr Voraussetzungen Sie erfüllen, desto höher Ihr Zuschuss.
Für alle Antragsteller — unabhängig von Einkommen oder Heizungstyp.
Beim Austausch einer funktionierenden Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder mind. 20 Jahre alten Gasheizung.
Bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 40.000 €.
Für besonders effiziente Wärmepumpen mit Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle oder natürlichem Kältemittel.
| Wohneinheiten | Förderfähige Kosten | Max. Zuschuss (70 %) |
|---|---|---|
| 1 Wohneinheit (EFH) | 30.000 € | 21.000 € |
| 2. bis 6. Wohneinheit | je 15.000 € | je 10.500 € |
| Ab 7. Wohneinheit | je 8.000 € | je 5.600 € |
+ Emissionsminderungszuschlag: zusätzlich 2.500 € pauschal bei Biomasseheizungen mit Staubemissionsgrenzwert ≤ 2,5 mg/m³
KfW 458 fördert ausschließlich klimafreundliche Heizungssysteme auf Basis erneuerbarer Energien.
Luft-Wasser, Sole-Wasser oder Wasser-Wasser. Effizienzbonus (+5 %) bei Erdreich, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle.
Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung. Auch als Ergänzung zu Biomasse- oder Wärmepumpenheizung.
Pellet-, Scheitholz- und Hackschnitzelheizungen. Klimageschwindigkeitsbonus nur in Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpe.
Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung für Strom und Wärme gleichzeitig.
Zukunftssichere Heizungssysteme die auf Wasserstoff umrüstbar sind. Gefördert werden die Investitionsmehrkosten.
Anschluss an ein Fernwärmenetz oder Gebäudenetz. Auch Kosten für provisorische Heiztechnik bei Heizungsdefekt förderfähig.
Die Reihenfolge ist entscheidend. Ein Fehler kostet die gesamte Förderung. Jörg Wagner führt Sie sicher durch den Prozess.
Als dena-registrierter Energieeffizienz-Experte erstellt Jörg Wagner die Bestätigung zum Antrag (BzA) — das Pflichtdokument für die KfW-Antragstellung.
Mit dem Handwerker einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung abschließen. Der Vertrag tritt erst in Kraft wenn KfW die Förderung zusagt.
Online im Kundenportal „Meine KfW“ den Antrag stellen. Mit der BzA-ID aus Schritt 1. Jörg Wagner begleitet Sie dabei.
Nach Förderungszusage kann die neue Heizung eingebaut werden. Nach Abschluss Bestätigung hochladen — Zuschuss wird direkt ausgezahlt.
Von der BzA über die Antragstellung bis zur Verwendungsnachweis-Einreichung — persönlich, vollständig, verlässlich.
Bis zu 70 % der förderfähigen Kosten — bei einem Einfamilienhaus maximal 21.000 €. Die genaue Höhe hängt davon ab, welche Boni Sie in Anspruch nehmen können.
Ja — bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen stellt der Eigentümer den Antrag selbst im Kundenportal „Meine KfW“. Jörg Wagner bereitet alles vor und begleitet Sie.
Ja! Mit einem iSFP verdoppelt sich der Förderrahmen von 30.000 € auf 60.000 € — auch beim Heizungstausch. Das bringt bei gleichem Fördersatz deutlich mehr Zuschuss.
Die BzA ist ein Pflichtdokument das ein Energieeffizienz-Experte oder ein Fachunternehmen ausstellt. Es bestätigt, dass die geplante Heizung die technischen Mindestanforderungen erfüllt. Ohne BzA ist kein KfW-Antrag möglich.
Wer den Antrag erst nach Abschluss des Handwerkervertrags stellt, verliert den gesamten Förderanspruch — ohne Ausnahme. Nachträgliche Anträge werden von der KfW grundsätzlich abgelehnt.
Ja — auch Vermieter können KfW 458 beantragen. Allerdings haben nur selbstnutzende Eigentümer Anspruch auf den Klimageschwindigkeitsbonus und den Einkommensbonus.
Jörg Wagner prüft Ihre Fördermöglichkeiten kostenlos — stellt die BzA aus, begleitet die Antragstellung und bleibt bis zur Auszahlung an Ihrer Seite.
Mo.–Do. 09:00–16:00 · Fr. 09:00–12:00 · Gartenstr. 23, 67149 Meckenheim / Pfalz