Schornsteinfegermeister Gebäudeenergieberater (HWK) BAFA-zugelassen KfW-berechtigt dena EEE-Experte Seit 2016
KfW Programm 458 · Bundesförderung für effiziente Gebäude

Heizungstausch fördern lassen —
bis zu 70 % Zuschuss.

Wer seine alte Öl- oder Gasheizung gegen eine moderne Wärmepumpe tauscht, bekommt bis zu 21.000 € direkt ausgezahlt — ohne Rückzahlung. Jörg Wagner begleitet Sie von der ersten Planung bis zur letzten Förderauszahlung.

Zuschuss — kein Kredit
Direkt ausgezahlt
Gilt bis Ende 2028
Antrag VOR Vertragsabschluss

Ihr möglicher Zuschuss

Grundförderung 30 %
Alle Antragsteller
+ Klimageschwindigkeitsbonus 20 %
Bei Austausch alter Heizung (bis 2028)
+ Einkommensbonus 30 %
Bei Einkommen unter 40.000 €/Jahr
+ Effizienzbonus 5 %
Bei besonders effizienter Wärmepumpe
Maximum gesamt 70 %
= bis zu 21.000 € bei 30.000 € Investition

Stand: Mai 2026 · Quelle: KfW Merkblatt 458

Wichtig: Antrag VOR Vertragsabschluss stellen!

Wer den KfW-Antrag erst nach Abschluss des Handwerkervertrags stellt, verliert den gesamten Förderanspruch — ohne Ausnahme. Jörg Wagner stellt sicher, dass der Antrag korrekt und rechtzeitig gestellt wird.

Fördersätze 2026

So setzt sich Ihr Zuschuss zusammen

Die Förderung ist modular aufgebaut — je mehr Voraussetzungen Sie erfüllen, desto höher Ihr Zuschuss.

30 %

Grundförderung

Für alle Antragsteller — unabhängig von Einkommen oder Heizungstyp.

Immer verfügbar
Bis Ende 2028!
20 %

Klimageschwindigkeitsbonus

Beim Austausch einer funktionierenden Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder mind. 20 Jahre alten Gasheizung.

Zeitlich befristet
30 %

Einkommensbonus

Bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 40.000 €.

Einkommensabhängig
5 %

Effizienzbonus

Für besonders effiziente Wärmepumpen mit Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle oder natürlichem Kältemittel.

Technikabhängig

Maximale förderfähige Kosten nach Gebäudegröße

Wohneinheiten Förderfähige Kosten Max. Zuschuss (70 %)
1 Wohneinheit (EFH) 30.000 € 21.000 €
2. bis 6. Wohneinheit je 15.000 € je 10.500 €
Ab 7. Wohneinheit je 8.000 € je 5.600 €

+ Emissionsminderungszuschlag: zusätzlich 2.500 € pauschal bei Biomasseheizungen mit Staubemissionsgrenzwert ≤ 2,5 mg/m³

Geförderte Heizungstypen

Welche Heizung wird gefördert?

KfW 458 fördert ausschließlich klimafreundliche Heizungssysteme auf Basis erneuerbarer Energien.

Wärmepumpe

Luft-Wasser, Sole-Wasser oder Wasser-Wasser. Effizienzbonus (+5 %) bei Erdreich, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle.

Bis zu 70 % + Effizienzbonus

Solarthermische Anlagen

Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung. Auch als Ergänzung zu Biomasse- oder Wärmepumpenheizung.

Bis zu 70 %

Biomasseheizungen

Pellet-, Scheitholz- und Hackschnitzelheizungen. Klimageschwindigkeitsbonus nur in Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpe.

Bis zu 70 %

Brennstoffzellenheizung

Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung für Strom und Wärme gleichzeitig.

Bis zu 70 %

Wasserstofffähige Heizung

Zukunftssichere Heizungssysteme die auf Wasserstoff umrüstbar sind. Gefördert werden die Investitionsmehrkosten.

Bis zu 70 %

Wärme- & Gebäudenetzanschluss

Anschluss an ein Fernwärmenetz oder Gebäudenetz. Auch Kosten für provisorische Heiztechnik bei Heizungsdefekt förderfähig.

Bis zu 70 %
Der Ablauf

So beantragen Sie KfW 458 — richtig

Die Reihenfolge ist entscheidend. Ein Fehler kostet die gesamte Förderung. Jörg Wagner führt Sie sicher durch den Prozess.

1

Jörg Wagner beauftragen

Als dena-registrierter Energieeffizienz-Experte erstellt Jörg Wagner die Bestätigung zum Antrag (BzA) — das Pflichtdokument für die KfW-Antragstellung.

⚠️ Erst dieser Schritt — dann alles andere
2

Liefervertrag abschließen

Mit dem Handwerker einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung abschließen. Der Vertrag tritt erst in Kraft wenn KfW die Förderung zusagt.

⚠️ Vertrag mit aufschiebender Bedingung!
3

Antrag bei KfW stellen

Online im Kundenportal „Meine KfW“ den Antrag stellen. Mit der BzA-ID aus Schritt 1. Jörg Wagner begleitet Sie dabei.

✓ Erst nach Antrag darf gebaut werden
4

Einbauen & Zuschuss erhalten

Nach Förderungszusage kann die neue Heizung eingebaut werden. Nach Abschluss Bestätigung hochladen — Zuschuss wird direkt ausgezahlt.

✓ Auszahlung nach Abschluss

Jörg Wagner übernimmt alle 4 Schritte für Sie

Von der BzA über die Antragstellung bis zur Verwendungsnachweis-Einreichung — persönlich, vollständig, verlässlich.

Jetzt anfragen →
Voraussetzungen

Wer bekommt KfW 458?

Voraussetzungen erfüllen

  • Bestehendes Wohngebäude — Bauantrag mind. 5 Jahre alt
  • Privatperson als Eigentümer oder WEG
  • Neue Heizung auf Basis erneuerbarer Energien
  • Hydraulischer Abgleich wird durchgeführt
  • Fachunternehmen oder EEE stellt BzA aus
  • Antrag VOR Vertragsabschluss gestellt

Nicht förderfähig

  • Neubauten (Bauantrag weniger als 5 Jahre)
  • GbR als Eigentümer (→ KfW 459 nutzen)
  • Gebrauchte Heizungsanlagen
  • Prototypen (weniger als 4 Exemplare)
  • Antrag nach Vertragsabschluss gestellt
  • Reine Gas- oder Ölheizungen
Häufige Fragen

FAQ zur KfW 458

Wie hoch ist die maximale Förderung?

Bis zu 70 % der förderfähigen Kosten — bei einem Einfamilienhaus maximal 21.000 €. Die genaue Höhe hängt davon ab, welche Boni Sie in Anspruch nehmen können.

Muss ich den Antrag selbst stellen?

Ja — bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen stellt der Eigentümer den Antrag selbst im Kundenportal „Meine KfW“. Jörg Wagner bereitet alles vor und begleitet Sie.

Kann ich KfW 458 mit dem Sanierungsfahrplan kombinieren?

Ja! Mit einem iSFP verdoppelt sich der Förderrahmen von 30.000 € auf 60.000 € — auch beim Heizungstausch. Das bringt bei gleichem Fördersatz deutlich mehr Zuschuss.

Was ist die Bestätigung zum Antrag (BzA)?

Die BzA ist ein Pflichtdokument das ein Energieeffizienz-Experte oder ein Fachunternehmen ausstellt. Es bestätigt, dass die geplante Heizung die technischen Mindestanforderungen erfüllt. Ohne BzA ist kein KfW-Antrag möglich.

Was passiert wenn der Antrag zu spät gestellt wird?

Wer den Antrag erst nach Abschluss des Handwerkervertrags stellt, verliert den gesamten Förderanspruch — ohne Ausnahme. Nachträgliche Anträge werden von der KfW grundsätzlich abgelehnt.

Gilt die Förderung auch für vermietete Immobilien?

Ja — auch Vermieter können KfW 458 beantragen. Allerdings haben nur selbstnutzende Eigentümer Anspruch auf den Klimageschwindigkeitsbonus und den Einkommensbonus.

Jetzt handeln — Bonus gilt bis 2028

Sichern Sie sich jetzt bis zu 21.000 € Zuschuss.

Jörg Wagner prüft Ihre Fördermöglichkeiten kostenlos — stellt die BzA aus, begleitet die Antragstellung und bleibt bis zur Auszahlung an Ihrer Seite.

Mo.–Do. 09:00–16:00 · Fr. 09:00–12:00 · Gartenstr. 23, 67149 Meckenheim / Pfalz