Wer ein Mehrfamilienhaus besitzt oder Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist, hat beim Thema Sanierung eine andere Ausgangslage als der selbstnutzende Einfamilienhausbesitzer. Mehr Wohneinheiten bedeuten mehr Komplexität, aber auch deutlich mehr Förderpotenzial. Wie der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) dieses Potenzial erschließt, erklärt Jörg Wagner, Schornsteinfegermeister | Gebäudeenergieberater (HWK), aus Meckenheim (Pfalz).
Vermieter können einen iSFP für jedes vermietete Objekt erstellen lassen, ohne Einschränkungen. Voraussetzung ist lediglich, dass der Auftraggeber der Eigentümer ist. Technisch wäre auch ein Mieter antragsberechtigt, was aber praktisch keinen Sinn ergibt: Der iSFP verpflichtet zu nichts, muss vom Auftraggeber bezahlt werden und entfaltet seinen Nutzen ausschließlich für den Eigentümer.
Und der iSFP lohnt sich fast immer: „Ich hab es noch nicht erlebt, dass er sich nicht lohnt, außer bei einem nagelneuen Haus, bei dem nur die Heizung getauscht und sonst niemals etwas gemacht werden soll.“
Das stärkste Argument für den iSFP beim Mehrfamilienhaus ist der Förderrahmen. Über die BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) gilt pro Wohneinheit und Jahr:
· Ohne iSFP · Mit iSFP
|—|—|—|
Förderfähige Kosten, 1. Wohneinheit · 30.000 € · 60.000 €
Förderfähige Kosten, 2. bis 6. Wohneinheit (je WE) · 15.000 € · 30.000 €
Fördersatz Dämmung · 15 % · 15 % Grundförderung plus 5 % iSFP-Bonus auf den Kostenanteil oberhalb der Ohne-iSFP-Grenze
Der iSFP verdoppelt den Förderrahmen des Gebäudes. Der zusätzliche 5-Prozentpunkte-Bonus gilt dabei ausschließlich für den Kostenanteil oberhalb der Ohne-iSFP-Grenze, nicht für die gesamte Investition. Das klingt abstrakt, ergibt aber in konkreten Zahlen ein überzeugendes Bild.
Ein typisches Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten, Baujahr 1970er. Geplante Maßnahmen in einem Jahr:
Maßnahme · Kosten ca.
|—|—|
Fassade WDVS (ca. 500 m²) · 90.000 €
Dach (ca. 250 m²) · 30.000 €
Kellerdecke (ca. 200 m²) · 16.000 €
Fenstertausch · 60.000 €
Alte Heizkörper austauschen · 14.000 €
Förderberatung & Fachplanung · 8.000 €
**Investition gesamt** · **~218.000 €**
Fördervergleich (Stand: 21.07.2026): Für 6 Wohneinheiten liegt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten bei 30.000 € für die erste und je 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit, mit iSFP verdoppelt auf 60.000 € beziehungsweise je 30.000 €.
· Ohne iSFP · Mit iSFP
|—|—|—|
Förderrahmen gesamt (6 WE) · 105.000 € · 210.000 €
Investition im Beispiel · 105.000 € (gedeckelt) · 210.000 € (gedeckelt)
Fördersatz · 15 % auf 105.000 € · 15 % auf 210.000 € plus 5 % auf die 105.000 € oberhalb der Ohne-iSFP-Grenze
**Förderung** · **15.750 €** · **36.750 €**
Der iSFP bringt in diesem Beispiel rund 21.000 € mehr Förderung, bei einem Eigenanteil für den iSFP von ca. 1.500–2.000 € netto. Die tatsächliche Investition von rund 218.000 € übersteigt selbst mit iSFP die Höchstgrenze von 210.000 €, der Rest bleibt in diesem Jahr ungefördert.
Und das ist nur Jahr 1. Im Folgejahr startet der BAFA BEG EM-Förderrahmen neu. Dann können weitere Hüllmaßnahmen mit vollem Volumen angegangen werden. Der Heizungstausch läuft separat über die KfW 458 und kann parallel zum BAFA BEG EM-Antrag gestellt werden. Dort gibt es keinen iSFP-Bonus, aber Grundförderung, Klimabonus und Einkommensbonus bis zu 80 %.
Ob Einzelvermieter oder WEG, der Prozess läuft strukturiert ab:
Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann den BAFA-Antrag stellen:
Was die richtige Lösung ist, hängt von der Eigentumsstruktur und der WEG-Entscheidung ab. Jörg Wagner hält sich bei Fragen zur rechtlichen Eigentumsaufteilung bewusst zurück, das ist Aufgabe des WEG-Verwalters oder Rechtsanwalts, nicht des Energieberaters.
Einzelne WEG-Eigentümer können unabhängig voneinander Förderung beantragen, eine Gemeinschaftsentscheidung ist möglich, aber nicht zwingend. Viele WEGs entscheiden sich dennoch für ein gemeinsames Vorgehen, weil das einfacher und koordinierter ist.
WEG-Beratung ist eine Kombination aus technischen, organisatorischen und menschlichen Herausforderungen zugleich.
Der häufigste Konflikt: Ein Eigentümer besteht auf „seinem“ Handwerker, den er seit Jahren kennt. Die Gemeinschaft hat aber eine andere Lösung beschlossen. Diese Situationen erfordern Fingerspitzengefühl: ein klärendes Gespräch, das die Vorteile der gemeinschaftlichen Lösung sachlich aufzeigt, ohne jemanden zu übergehen.
Und wenn eine WEG seit Jahren über Sanierung diskutiert, aber nie gehandelt hat? „Lasst uns endlich den Sanierungsfahrplan erstellen. Dann ist klar, was wie viel an Einsparung bringt.“
Fast nie. Die einzige Ausnahme: ein neues Gebäude, bei dem ausschließlich die Heizung getauscht wird und keinerlei weitere Maßnahmen an der Gebäudehülle geplant sind. In allen anderen Fällen überwiegen die Vorteile.
Für Vermieter gilt dasselbe wie für selbstnutzende Eigentümer: Der iSFP-Bonus gilt für beide Gruppen gleichermaßen, keine Einschränkung nach Nutzungsart.
Der erste Schritt für jeden Vermieter mit einem älteren Mehrfamilienhaus ist immer gleich: einen iSFP erstellen lassen. Er schafft Klarheit über Zustand, Maßnahmen, Kosten und Förderpotenzial, bevor eine einzige Entscheidung getroffen wird.
Für Vermieter von Gewerbeimmobilien gilt: Der iSFP ist ausschließlich für Wohngebäude (WG) vorgesehen. Wer Bürogebäude, Praxen oder Produktionshallen besitzt, nutzt als strategische Grundlage die BAFA-geförderte Energieberatung für Nichtwohngebäude (EBN Modul 2): sie liefert ein umfassendes Energiekonzept mit Sanierungsfahrplan, vergleichbar mit dem iSFP beim Wohngebäude. Für Unternehmen ab 250 Mitarbeitern ist zusätzlich ein Energieaudit nach DIN EN 16247 gesetzlich vorgeschrieben. Die Sanierungsmaßnahmen werden dann über BAFA BEG NWG und KfW 522 finanziert, mit Fördersätzen von 15–35 %. Mehr dazu unter Fördermittelberatung Nichtwohngebäude. Das Prinzip ist dasselbe: erst analysieren, dann investieren. Mit Förderung.
Starten Sie mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und holen Sie sich eine Fördermittelberatung, die alle Möglichkeiten für Ihr Objekt aufzeigt.
Nach der Beauftragung erhalten Sie Ihren persönlichen Zugang zu unserem sicheren Kundenportal (DSGVO-konform, Server in Deutschland). Dort stellen wir Ihnen alle Unterlagen für den Förderantrag bereit, zeigen den vollständigen Prozessablauf mit dem zuständigen Mitarbeiter und ermöglichen die zentrale Dokumentenablage. Sie können Dokumente hochladen sowie Ihr Profil mit Steuer-ID und Bankverbindung ergänzen. Die gesamte Kommunikation inklusive Rechnungsprüfung läuft nachvollziehbar über das Portal.
Sie besitzen ein Mehrfamilienhaus oder sind Teil einer WEG und möchten wissen, was ein iSFP für Ihr Objekt konkret bringt? Jetzt unverbindlich anfragen.
Handwerker und Installateure, die ihren Kunden regelmäßig eine Energieberatung empfehlen oder einen festen Ansprechpartner für Förderanträge suchen, sind hier richtig. Ich kooperiere gern mit Fachbetrieben. Mehr zur Zusammenarbeit.
Hinweis: Alle Angaben nach bestem Wissen, ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Förderprogramme können sich kurzfristig ändern.
Kann ein Vermieter einen iSFP für ein vermietetes Objekt erstellen lassen? Ja, ohne Einschränkungen. Voraussetzung ist, dass der Auftraggeber der Eigentümer ist. Der iSFP ist für selbstgenutzte und vermietete Objekte gleichermaßen förderfähig.
Wie viel mehr Förderung bringt der iSFP bei einem Mehrfamilienhaus? Der iSFP verdoppelt den förderfähigen Kostenrahmen: für die erste Wohneinheit von 30.000 € auf 60.000 €, für jede weitere Wohneinheit bis zur sechsten von 15.000 € auf 30.000 €. Zusätzlich gibt es 5 Prozentpunkte mehr Fördersatz auf den Kostenanteil oberhalb der Ohne-iSFP-Grenze. Bei einem 6-WE-Haus mit rund 218.000 € Investition (gedeckelt auf 210.000 € mit iSFP) bedeutet das rund 21.000 € mehr Förderung im Vergleich zur Sanierung ohne iSFP.
Wer stellt bei einer WEG den Förderantrag? Der Antrag kann vom WEG-Verwalter, einem bevollmächtigten Eigentümer oder jedem einzelnen Eigentümer für seinen Teil gestellt werden. Die Antragstellung muss zwingend vor Maßnahmenbeginn erfolgen.
Können einzelne WEG-Eigentümer unabhängig voneinander Förderung beantragen? Ja. Jeder Eigentümer kann für seinen Teil eigenständig Förderung beantragen. Viele WEGs entscheiden sich dennoch für ein gemeinsames Vorgehen, weil das koordinierter und einfacher ist.
Wie lange dauert die iSFP-Erstellung bei einem Mehrfamilienhaus? Je nach Komplexität 4–8 Wochen nach dem Vor-Ort-Termin. Bei großen MFH oder unklarer Bausituation kann es auch länger dauern.
Lohnt sich ein iSFP für einen Vermieter immer? Fast immer. Die einzige Ausnahme ist ein neues Gebäude, bei dem ausschließlich die Heizung getauscht wird und keine weiteren Maßnahmen geplant sind.
Wir verwenden Cookies, um Ihre Erfahrung auf unserer Website zu verbessern. Mit der Nutzung unserer Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies gemäß unserer Datenschutzerklärung zu.
Verwalten Sie hier Ihre Cookie-Einstellungen:
Essential cookies enable basic functions and are necessary for the proper function of the website.
These cookies are needed for adding comments on this website.
Google Tag Manager simplifies the management of marketing tags on your website without code changes.
Statistics cookies collect information anonymously. This information helps us understand how visitors use our website.
Google Analytics is a powerful tool that tracks and analyzes website traffic for informed marketing decisions.
Dienst-URL: policies.google.com (opens in a new window)