Der häufigste Fehler beim Heizungstausch kostet Hausbesitzer im Schnitt mehrere Tausend Euro — und er passiert nicht beim Einbau, sondern davor: Der Förderantrag wird zu spät gestellt.
Die KfW 458 ist das zentrale Förderprogramm für den Heizungstausch in Deutschland. Bis zu 70 % der förderfähigen Kosten werden als Zuschuss erstattet — maximal 21.000 € pro Wohneinheit. Aber die Förderung verfällt vollständig, wenn der Liefer- und Leistungsvertrag mit dem Handwerker vor der Antragstellung unterschrieben wird.
Was ist die KfW 458 — und für wen gilt sie?
Die KfW 458 ist ein Zuschussförderprogramm, das seit Januar 2024 ausschließlich über die KfW läuft. Die BAFA ist für den Heizungstausch in Wohngebäuden nicht mehr zuständig.
Wer kann die KfW 458 beantragen?
- Privatpersonen (selbst nutzende Eigentümer und Vermieter)
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Unternehmen mit Mietwohngebäuden (über KfW 459)
Voraussetzungen:
- Das Gebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein
- Es muss ein Wohngebäude sein (Hauptwohnsitz oder Vermietung)
- Die alte Heizung darf keine Wärmepumpe sein
Welche Fördersätze gelten 2026?
| Baustein | Förderquote | Wer? |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Alle Antragsteller |
| Klimageschwindigkeitsbonus | + 20 % | Selbstnutzende Eigentümer |
| Einkommensbonus | + 30 % | Selbstnutzer, zvE ≤ 40.000 €/Jahr |
| Effizienzbonus | + 5 % | Besonders effiziente Wärmepumpen |
| Maximum | 70 % | Selbstnutzer mit Einkommensbonus |
Maximaler Zuschuss: 70 % von 30.000 € förderfähigen Kosten = 21.000 € Zuschuss
Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt bis Ende 2028 für selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionierende Öl-, Gas- oder Kohleheizung ersetzen.
Welche Heizungen werden gefördert?
- Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser)
- Solarthermieanlagen in Kombination mit anderen Systemen
- Biomasseheizungen (Pellets, Hackschnitzel, Holzvergaser)
- Wasserstofffähige Heizungen
- Brennstoffzellen
- Anschluss an ein Wärmenetz (sofern klimafreundlich)
Reine Gas- oder Ölheizungen werden nicht mehr gefördert.
Der entscheidende Schritt — der Antrag vor dem Vertrag
Das ist der Punkt, an dem die meisten Fehler passieren. Deshalb hier klar und deutlich:
Der KfW-Antrag muss gestellt und die Zusage erteilt sein, bevor Sie den Liefer- und Leistungsvertrag mit dem Handwerker unterschreiben.
Ein bereits unterschriebener Vertrag gilt als Vorhabenbeginn — und macht die Förderung hinfällig, egal wie der Vertrag formuliert ist.
Ausnahme: aufschiebende Bedingung
Der Vertrag kann mit dem Handwerker bereits abgeschlossen werden — aber unter der ausdrücklichen aufschiebenden Bedingung, dass er erst nach KfW-Förderzusage in Kraft tritt. Diese Klausel muss wörtlich im Vertrag stehen.
Was ist die Bestätigung zum Antrag (BzA)?
Für den KfW-458-Antrag wird eine Bestätigung zum Antrag (BzA) benötigt. Dieses Dokument stellt ein zugelassener Energieberater aus und bestätigt, dass das geplante Heizsystem die technischen Voraussetzungen erfüllt.
Ohne BzA ist kein KfW-Antrag möglich. Als dena-listierter Energieberater stellen wir die BzA für Wohngebäude aus. Die Kosten für die Energieberatung sind über die BAFA EBW mit bis zu 50 % förderbar (max. 650 €).
Schritt für Schritt — so läuft der Prozess ab
- Erstgespräch — wir besprechen Ihre Heizungssituation und klären die Förderfähigkeit
- Angebote einholen — Angebote von Heizungsbauern einholen (noch kein Vertragsabschluss!)
- BzA ausstellen — wir erstellen Ihre Bestätigung zum Antrag
- KfW-Antrag stellen — über das KfW-Zuschussportal, mit unserer BzA
- Förderzusage abwarten — erst danach den Vertrag unterschreiben
- Heizung einbauen lassen
- Bestätigung nach Durchführung (BnD) — wir bestätigen den Einbau gegenüber der KfW
- Auszahlung — der Zuschuss wird auf Ihr Konto überwiesen
Häufige Fragen zur KfW 458
Gilt die Förderung auch für Vermieter?
Ja — Vermieter erhalten die Grundförderung von 30 %. Der Klimageschwindigkeitsbonus (+20 %) und der Einkommensbonus (+30 %) gelten jedoch nur für selbstnutzende Eigentümer.
Was ist der Ergänzungskredit KfW 358/359?
Neben dem Zuschuss gibt es zinsgünstige Ergänzungskredite bis zu 120.000 € pro Wohneinheit, die den Eigenanteil finanzieren können.
Kann ich KfW 458 und BAFA BEG EM kombinieren?
Ja — aber nur für unterschiedliche Maßnahmen. Den Heizungstausch über KfW 458, Dämmmaßnahmen und Fenster über BAFA BEG EM. Eine Doppelförderung für dieselbe Maßnahme ist nicht möglich.
Was passiert bei einem Heizungsausfall?
Bei einem irreparablen Heizungsausfall gibt es eine Ausnahme — der Einbau kann unter bestimmten dokumentierten Bedingungen auch vor der Förderzusage beginnen. Sprechen Sie uns in diesem Fall sofort an.
Gilt die Förderung auch für WEG?
Ja — Wohnungseigentümergemeinschaften können die KfW 458 beantragen. Hier gelten besondere Regelungen für die Antragstellung als Gemeinschaft.
Wie lange dauert die KfW-Bearbeitung?
Die Bearbeitung dauert aktuell in der Regel 2–6 Wochen. Planen Sie diese Zeit ein, bevor Sie mit dem Handwerker einen Einbautermin vereinbaren.
Keine Förderung verlieren — weil der Antrag einen Tag zu spät kam.
Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess: von der BzA bis zur Auszahlung.