Förderanträge sind lästig. Das wissen Sie. Das weiss ich. Ich bin Jörg Wagner – Gebäudeenergieberater, BAFA-zugelassen, dena-gelistet. Ich übernehme genau den Teil, der in Ihrer Kalkulation nicht drin ist und trotzdem irgendwie erwartet wird. Sie planen. Ich finanziere. Ihr Kunde profitiert.
Für Neubau und Sanierung – Wohn- und Nichtwohngebäude. Normgerecht und fristgerecht.
Entscheidend für den BAFA-Bonus bei komplexen Sanierungen – ich erstelle ihn für Ihre Projekte.
BEG-förderfähig mit 15% der Massnahmenkosten – Ihr Planungsaufwand kann mitfinanziert werden.
Ich bin einer der wenigen in der Region der die gutachterliche Bestätigung zum Förderantrag für Nichtwohngebäude ausstellen kann. Die meisten Ihrer Wettbewerber können das nicht anbieten.
Vollständig – von der Antragstellung bis zur Auszahlung.
Für Gewerbe- und Industrieprojekte – Pflichtaudit und Grundlage für BAFA Querschnittstechnologien.
Ich stelle mir das so vor: Sie planen, ich kümmere mich um Förderung und Nachweise. Wir reden miteinander wenn es drauf ankommt, nicht wenn es nicht nötig ist.
Sie haben ein Projekt wo Energienachweis oder Förderantrag gefragt ist. Sie melden sich kurz, ich steige ein. Unkompliziert, ohne Vorlaufzeit.
Ich bin Ihr dauerhafter Ansprechpartner für alle Energiefragen. Ich bin schnell, ich bin verlässlich, und wenn ich Projekte weiterempfehle, denke ich an Sie.
Bei grossen WEG-Sanierungen oder NWG-Projekten kann ich dabei sein. Als fachliche Ergänzung, nicht als Konkurrenz.
„Ich arbeite mit Kunden die bauen und sanieren. Die brauchen jemanden der plant. Wenn ich gut über Sie spreche, kommen Projekte zu Ihnen. Das ist kein Vertrag – aber es funktioniert.“
BAFA-zugelassen (EBW & EBN) · dena EEE-Experte · NWG-Katalog-Eintragung (gBzA KfW 522) · Meckenheim (Pfalz)
Ja – für Wohn- und Nichtwohngebäude. Normgerecht nach GEG, termingerecht für Ihre Bauablaufplanung.
Ihre Planungsleistung kann über BEG mit 15% der Massnahmenkosten gefördert werden – das muss aber korrekt beantragt werden. Das übernehme ich, damit Ihr Honorar im Förderantrag richtig abgebildet ist.
Die gutachterliche Bestätigung zum Förderantrag ist Pflicht für die Heizungsförderung bei Nichtwohngebäuden. Ohne sie kein KfW 522. Ich kann sie ausstellen – das ist in der Region selten und ein echter Vorteil für Ihre NWG-Klienten.
Weil ich Kunden habe die bauen und sanieren. Die brauchen jemanden der plant. Wenn ich gut über Sie spreche, kommen Projekte zu Ihnen. Kein Vertrag – aber es funktioniert.