Schornsteinfegermeister Gebäudeenergieberater (HWK) BAFA-zugelassen KfW-berechtigt dena EEE-Experte Seit 2016
BAFA EBN · Energieberatung für Nichtwohngebäude

Sanierungsfahrplan für Ihr
Gewerbegebäude.

Büros, Pflegeheime, Produktionshallen, Geschäftshäuser — Jörg Wagner analysiert Ihr Nichtwohngebäude und erstellt einen maßgeschneiderten Sanierungsfahrplan. Staatlich gefördert bis zu 4.000 €.

Nur für Gewerbekunden
BAFA EBN zugelassen
dena-Experte NWG
Bis zu 4.000 € Förderung

Förderung nach Gebäudegröße

< 200 m² NGF bis 850 €
50 % des Honorars
200–500 m² NGF bis 2.500 €
50 % des Honorars
> 500 m² NGF bis 4.000 €
50 % des Honorars
NGF = Nettogrundfläche (beheizt/gekühlt nach GEG)

Stand: Mai 2026 · Quelle: BAFA EBN Richtlinie

Wichtig: Förderantrag muss VOR Beratungsbeginn gestellt werden!

Ab 01.01.2025 gilt: Der Antrag muss vor Abschluss des Beratervertrags gestellt sein — mit aufschiebender Bedingung. Jörg Wagner übernimmt die Antragstellung für Sie.

Zielgruppe

Für welche Gebäude und Unternehmen?

Der Sanierungsfahrplan NWG richtet sich ausschließlich an gewerbliche Eigentümer — nicht für reine Wohngebäude.

Büro- & Verwaltungsgebäude

Unternehmensgebäude, Kanzleien, Verwaltungsgebäude — Energiekosten senken und Pflichtprogramme erfüllen.

Pflegeheime & soziale Einrichtungen

Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kitas — energetische Sanierung mit staatlicher Unterstützung.

Produktions- & Lagerhallen

Industrie, Handwerk, Logistik — Wärmeverluste minimieren, Heizkosten dauerhaft reduzieren.

Einzelhandel & Gastronomie

Geschäfte, Restaurants, Hotels — ganzjährig betriebene Gebäude mit hohem Energiesparpotenzial.

Kommunale Gebäude

Rathäuser, Schulen, Gemeindehäuser — Kommunen erhalten ebenfalls bis zu 4.000 € Förderung.

Gemischt genutzte Gebäude

Gebäude mit Gewerbe- und Wohnanteil — Jörg Wagner berät zur optimalen Förderstrategie für beide Nutzungsarten.

Freie Berufe

Ärzte, Anwälte, Architekten mit eigenem Gebäude — auch Freiberufler sind antragsberechtigt.

Gemeinnützige Organisationen

Vereine, Stiftungen, religiöse Einrichtungen — Energiekosten senken und Fördermittel erschließen.

Vermieter gewerblicher Immobilien

Eigentümer von vermieteten Gewerbeobjekten — Wertsteigerung und Kostensenkung durch energetische Optimierung.

Leistungsumfang

Was der Sanierungsfahrplan enthält

Der Sanierungsfahrplan NWG nach DIN V 18599 ist die Grundlage für alle weiteren Förderprogramme — und zeigt Ihnen den wirtschaftlichsten Weg zur Energieeffizienz.

Gebäudeaufnahme vor Ort

Jörg Wagner kommt persönlich zu Ihnen — Substanz, Hülle, Heizung, Lüftung, Beleuchtung. Alles aufgenommen nach DIN V 18599.

Energetische Ist-Analyse

Vollständige Bestandsaufnahme des aktuellen Energieverbrauchs und der Schwachstellen — Grundlage aller Maßnahmenempfehlungen.

Maßnahmenfahrplan

Aufeinander abgestimmte Sanierungsschritte über mehrere Jahre — was wann sinnvoll ist, in welcher Reihenfolge, mit welchen Kosten.

Wirtschaftlichkeitsberechnung

Amortisationszeiten, Energiekosteneinsparung, CO₂-Reduktion — konkrete Zahlen für Ihre unternehmerische Entscheidung.

Fördermittelübersicht

Alle aktuell verfügbaren Programme für Ihr Gebäude — BAFA BEG EM, KfW 458, Landesförderprogramme — komplett aufgelistet.

Beratungsbericht

Vollständige Dokumentation nach BAFA-Standard — direkt verwendbar für alle Förderanträge.

Förderung der Energieberatung NWG

BAFA EBN — Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Nettogrundfläche unter 200 m² bis 850 €
Nettogrundfläche 200 – 500 m² bis 2.500 €
Nettogrundfläche über 500 m² bis 4.000 €
Fördersatz: 50 % des Beratungshonorars
+ iSFP-Bonus: Wer im Anschluss Einzelmaßnahmen umsetzt, erhält 5 % mehr Förderung (20 % statt 15 %) — plus doppelten Förderrahmen.

Antrag vor Beratungsbeginn erforderlich. Jörg Wagner übernimmt die Antragstellung.

Ab 01.01.2025: Vertragsabschluss mit dem Energieberater nur noch mit aufschiebender Bedingung (Förderbewilligung) erlaubt. Wir stellen den Antrag vor jedem Beratungsbeginn.
Der Ablauf

So läuft Ihr Sanierungsfahrplan ab

Vier Schritte — von der Förderbeantragung bis zum fertigen Fahrplan. Jörg Wagner begleitet jeden Schritt.

1

Förderantrag stellen

Jörg Wagner stellt den EBN-Förderantrag beim BAFA für Sie — vor jeder Beratungsleistung. Mit aufschiebender Bedingung im Beratervertrag.

⚠️ Erst Antrag — dann Beratervertrag unterzeichnen
2

Gebäudeaufnahme vor Ort

Persönlicher Vor-Ort-Termin — vollständige Aufnahme nach DIN V 18599. Hülle, Heizung, Lüftung, Beleuchtung, Nutzungsprofile.

Typisch: 2–4 Stunden je nach Gebäudegröße
3

Analyse & Fahrplan erstellen

Auswertung aller Daten, Maßnahmenfahrplan mit Prioritäten, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Fördermittelübersicht.

Bearbeitungszeit: 2–4 Wochen
4

Beratungsbericht & Fördernachweis

Vollständiger Bericht nach BAFA-Standard. Direkt verwendbar für alle nachfolgenden Förderanträge (BEG EM, KfW 458 etc.).

✓ Gültig für alle Folgemaßnahmen
Rechenbeispiele

Was Sie konkret an Förderung erhalten

Kleines Bürogebäude

Nettogrundfläche: 150 m²

Beratungshonorar2.200 €
BAFA-Förderung (50 %)750 €
Ihr Eigenanteil1.350 €
Max. Förderung: 850 € (50 % bis Höchstbetrag)

Mittleres Gewerbegebäude

Nettogrundfläche: 350 m²

Beratungshonorar4.500 €
BAFA-Förderung (50 %)2.250 €
Ihr Eigenanteil2.250 €
Max. Förderung: 2.500 €

Großes Produktionsgebäude

Nettogrundfläche: 1.200 m²

Beratungshonorar9.000 €
BAFA-Förderung (50 %)4.000 €
Ihr Eigenanteil5.000 €
Max. Förderung: 4.000 € (Höchstbetrag)

💡 Tipp: Mit dem Sanierungsfahrplan als Grundlage erhalten Sie bei allen nachfolgenden Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster, Lüftung) 5 % mehr Förderung und einen doppelten Förderrahmen — das macht den Sanierungsfahrplan in fast jedem Fall wirtschaftlich sinnvoll.

Häufige Fragen

FAQ — Sanierungsfahrplan Gewerbegebäude

Was ist der Unterschied zur Energieberatung für Wohngebäude?

Beim Nichtwohngebäude gilt die DIN V 18599 als Berechnungsnorm statt der DIN V 4108/4701. Die Beratung berücksichtigt gewerbliche Nutzungsprofile, Lastzeiten und spezifische Technikanforderungen. Jörg Wagner ist auf der dena-Liste ausdrücklich in der Kategorie Nichtwohngebäude gelistet.

Kann ich den Antrag für mehrere Gebäude stellen?

Ja — für jedes Nichtwohngebäude kann separat ein EBN-Antrag gestellt werden. Mehrere Beratungen am gleichen Gebäude sind erst nach 4 Jahren wieder möglich, außer bei einem neuen Eigentümer.

Ist der Sanierungsfahrplan NWG Pflicht für KfW-Heizungsförderung?

Nein — aber empfehlenswert. Wer auf Basis eines Sanierungsfahrplans saniert, erhält 5 % mehr auf jede Einzelmaßnahme. Bei großen Gebäuden können das mehrere zehntausend Euro Mehrförderung sein.

Wer darf den Förderantrag stellen?

Den EBN-Antrag stellt der Eigentümer des Gebäudes — Unternehmen, Freiberufler, Kommunen oder gemeinnützige Organisationen. Jörg Wagner bereitet alle Unterlagen vor und begleitet die Antragstellung.

Wie lange dauert es vom Antrag bis zum Beratungsbericht?

Nach Einreichung des Antrags dauert die BAFA-Bearbeitung typischerweise 4–8 Wochen. Nach Bewilligung kann die Beratung beginnen. Der fertige Bericht liegt dann 2–4 Wochen nach dem Vor-Ort-Termin vor.

Kann ich die Beratungskosten steuerlich absetzen?

Als Unternehmer können Sie Energieberatungskosten als Betriebsausgaben geltend machen — unabhängig von der BAFA-Förderung. Sprechen Sie dazu mit Ihrem Steuerberater.

Nur für Gewerbekunden

Sanierungsfahrplan für Ihr Gewerbegebäude anfragen

Das Team von Jörg Wagner Energieberatung meldet sich innerhalb von 24 Stunden. Die Erstanfrage ist kostenlos und unverbindlich.

Direkter Anruf
06326 99 99 367
Erreichbarkeit
Mo.–Do. 09:00–16:00 · Fr. 09:00–12:00
Adresse
Gartenstr. 23 · 67149 Meckenheim / Pfalz
Nur für Gewerbekunden: Dieses Formular richtet sich ausschließlich an Eigentümer von Nichtwohngebäuden — Unternehmen, Freiberufler, Kommunen und gemeinnützige Organisationen. Für Privathaushalte steht der Sanierungsfahrplan für Wohngebäude zur Verfügung.